Grevenbroich Schule muss drittes Kind mit Förderbedarf aufnehmen

Grevenbroich · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf schickt jetzt ein weiteres Kind mit Förderbedarf an die neue Gesamtschule. Diese Einstweilige Anordnung wurde gestern mitgeteilt.

Zwei Kinder aus Grevenbroich müssen zum Schuljahr 2013/14 in die integrative Lerngruppe der Schule aufgenommen werden. Alle drei Elternpaare hatten den Klageweg eingeschlagen; für einen vierten Fall steht eine (vorläufige) Entscheidung noch aus.

Laut Auskunft der Stadtverwaltung gibt es drei integrative Lerngruppen: eine am Erasmus-Gymnasium, je eine an beiden Gesamtschulen. Doch die Schulwahl stellte sich für vier Familien als Problem heraus: Das Schulamt des Kreises Neuss wies ihre Kinder dem Gymnasium zu — dagegen klagten die Eltern. Zwar erklärte das Schulamt die Zuweisung vor Gericht lediglich zu einer "Schulempfehlung". Doch die Eltern, die ihre Kinder an der neuen Gesamtschule anmelden wollten, konnten dies nun nicht mehr. Die Stadt lehnte die Anmeldungen ab.

Das Verwaltungsgericht kritisierte das Anmeldeverfahren als fehlerhaft. So hätte nicht die Stadt als Schulträger, sondern die Schulleitung die Ablehnung aussprechen müssen. Da die Kinder am Anmeldeverfahren nicht teilnehmen konnten, müssen sie jetzt aufgenommen werden — bis zu einem rechtskräftigen Urteil im Hauptverfahren.

Die Bezirksregierung Düsseldorf erklärt gestern dazu: "Die Zuteilung der Kinder mit Förderbedarf erfolgt in Koordination zwischen den Schulämtern und der Bezirksregierung." Eltern hätten nach geltendem Recht die Wahl, ob ihr Kind eine Förderschule besuchen solle, oder in einer inklusiven Klasse an einer Regelschule am weiterführenden Unterricht teilnehmen solle. "Das bedeutet jedoch nicht, dass Eltern die konkrete Schulform oder genaue Schule selbst bestimmen können." Inklusion sei die Aufgabe aller Schulen, und eine einzelne Schulform könne nicht bevorzugt oder ausgenommen werden.

"In den angesprochenen Fällen der Grevenbroicher Kinder sind wir in engem Kontakt mit dem Schulamt des Rhein-Kreises Neuss. Nach Auskunft des Kreises konnten zwischenzeitlich alle Elternwünsche berücksichtigt werden", so die Sprecherin der Bezirksregierung.

(NGZ)
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