Ab Karfreitag Maskenpflicht auf der Promenade in Emmerich

Emmerich · Was kann man im Moment machen? Nicht viel. Ein Spaziergang ist möglich. Und weil das Wetter gut ist, kann das schon wieder gefährlich sein. Also: Maske auf am Rhein!

 Symbolbild.

Symbolbild.

Foto: dpa/Moritz Frankenberg

Die Stadt Emmerich erwartet für das Osterwochenende eine erhöhte Besucherzahl an der Rheinpromenade. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung für den Zeitraum von Karfreitag, 2. April, bis einschließlich Ostermontag, 5. April, im Zeitraum von 10 Uhr bis 18 Uhr eine Maskenpflicht auf der Rheinpromenade und im Rheinpark angeordnet.

Es genügt, wenn die Besucher eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung („Alltagsmaske“) tragen. Kinder, die noch keine Schule besuchen, sind von der Regelung ausgenommen. Auch Personen, die aus medizinischen Gründen befreit sind. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Regelung überwachen.

(hg)
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