Strenge Corona-Regeln in Düsseldorf Jede zweite Infektion ist nicht nachvollziehbar

Düsseldorf · Die Hälfte der Betroffenen in der Landeshauptstadt weiß nicht, wo sie sich mit dem Coronavirus angesteckt hat. Das Gesundheitsamt spricht noch von einer „nicht besorgniserregenden Situation“. Die Details zu den strengeren Regeln in Düsseldorf.

So voll wurde es im Sommer auf der Kurze Straße in der Altstadt – hier vor der Brauerei Kürzer. 

So voll wurde es im Sommer auf der Kurze Straße in der Altstadt – hier vor der Brauerei Kürzer. 

Foto: Anne Orthen (orth)/Anne Orthen (ort)

Nur bei jeder zweiten Corona-Erkrankung in Düsseldorf lässt sich die Infektionskette nachvollziehen. Das sagte Michael Schäfer, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes, am Dienstag. „Wir haben ein unspezifisches Infektionsgeschehen. Wir können anhand der Befragungen nicht festmachen, welche Ausbreitungswege dominant sind.“ Etwa die Hälfte der Betroffenen wisse nicht, wo sich sich mit dem Coronavirus angesteckt habe. Die andere Hälfte habe einen Fall in der Familie oder sei bereits als Kontaktperson bekannt.

Derzeit liegen 46 Düsseldorfer mit einer Covid-19-Infektion im Krankenhaus, neun auf der Intensivstation, vier müssen beatmet werden. „Wir haben noch keine besorgniserregende Situation. Es ist zwar eine Belastung, aber keine Überlastung“, so Schäfer. Mit einer Inzidenz von 54,3 gilt die Stadt als Risikogebiet. Die strengeren Regeln, die für zwei Wochen gelten, stoßen auf Unverständnis bei den Gastronomen, Anwohner begrüßen die Maßnahmen. Die Details im Überblick.

Gastronomie Die Sperrstunde ab 1 Uhr hat bei vielen Gastronomen für Empörung gesorgt. Christian Zaum, Dezernent des Ordnungsamtes, sprach am Dienstag von Risiken, die unterbunden werden müssen. Der städtische Ordnungsdienst sei offiziell bis 1.30 Uhr unterwegs. Danach seien in bestimmten Betrieben in der Altstadt immer wieder Verstöße zu verzeichnen. Von 260 Lokalen seien etwa zehn bis 15 Prozent auffällig, sagte Zaum. „Diese Fälle prägen ncht die Gastronomie, aber es waren auch nicht nur wenige Einzelfälle“, sagte Ordnungsamtsleiter Michael Zimmermann. „Darum glauben wir, dass eine Sperrstunde verhältnismäßig ist“, sagte Zaum. Der Erlass sieht außerdem ein Alkoholverkaufsverbot zwischen 1 und 6 Uhr vor. Das heißt, alle Büdchen und Tankstellen dürfen in dieser Zeit keinen Alkohol verkaufen.

Seine Klage gegen die Sperrstunde hat Gastronom Walid El Sheikh (wir berichteten) am Dienstagabend noch nicht eingereicht, da die Allgemeinverfügung der Stadt noch nicht veröffentlicht war. Er will ein Eilverfahren beantragen und hofft auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts innerhalb von einer Woche. Sein Ziel: „Ich will unter den bislang geltenden Regeln weiterarbeiten.“ Sollte er Recht bekommen, würde die Sperrstunde auch für andere Wirte fallen. El Sheikh sieht nicht, dass die Sperrstunde zu weniger Infektionen führen werde. „Die Stadt gibt lediglich die Kontrolle aus der Hand. Die Leute feiern trotzdem, aber dann privat, ohne Hygienekonzept.“

Polizei Die Polizei will die Folgen der Sperrstunde vor allem am Wochenende genau in den Blick nehmen und sich personell auf sie einstellen, wie Sprecher Andreas Czogalla sagt. Er erwarte aber keine großen Konflikte, da die Kneipen aufgrund von Corona nicht so voll seien und sich die problematischen Gruppen meist sowieso draußen aufhielten.

Ordnungsdienst Drei Viertel aller Einsätze des Ordnungs- und Servicedienstes haben mit Corona zu tun. Das bestätigte Michael Zimmermann, Leiter des Düsseldorfer Ordnungsamtes. Dabei ginge es nicht nur um die Regeln in Restaurants und Kneipen, sondern auch um private Feiern und die Verweigerung der Maskenpflicht, etwa in der Rheinbahn. 1319 Bußgeldverfahren wurden seit dem Beginn der Pandemie registriert, die Gesamtsumme beläuft sich auf 300.000 Euro. Damit seien die Überstunden, die die OSD-Mitarbeiter leisteten, jedoch nicht abgedeckt, betont Zimmermann. Verstößt ein Wirt gegen die Sperrstunde, werden mindestens 250 Euro fällig, im schlimmsten Fall bis zu 5000 Euro.

Bürgerinitiativen Zahlreiche Düsseldorfer, die sich wegen Problemen in der Altstadt nach dem Shutdown formierten, begrüßen die strengeren Regeln. „Ein lange gehegter Wunsch ist erfüllt“, sagt Maria Beck, die die Initiative Rheinkultur leitet. Bewohner der Carlstadt, des Horionplatzes, des Mannesmannufers bis hin zum Fürstenwall zählen dazu. „Die Sperrstunde haben sich viele verzweifelte Bewohner sehnlichst gewünscht. Wir erhoffen uns dadurch einfach mehr Ruhe in unseren Wohngebieten.“ In der kommenden Woche will sich die Gruppe erneut treffen, um über Vorschläge für die Politik zu beraten, wie Probleme mit Pöbeleien und der Autotuner-Szene in den Griff zu bekommen seien. Auch die Anwohner rund um Sankt Lambertus und den Stiftsplatz sind dabei, die mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben. Beck und ihre Mitstreiter hoffen darauf, „die Bewohner aller Hotspots Düsseldorfs an einen Tisch zu bekommen. Wir werden unserer Initiative auch einen neuen Namen geben.“

Personengruppen In der Öffentlichkeit dürfen maximal fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen. Anders als zunächst geplant, gilt das auch in Restaurants und Kneipen. Dort dürfen maximal fünf Personen an einem Tisch zusammensitzen, so hat es das NRW-Gesundheitsministerium erlassen. Die Stadt Düsseldorf wollte eigentlich an der Zehn-Personen-Regel festhalten, da viele Wirte sich auf diese Personenzahl eingerichtet, teilweise sogar umgebaut hatten.

Reiserückkehrer und Pendler Düsseldorfer, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, und alle, die sich hier als Urlauber aufhalten, können sich über ein Portal der Stadt melden, das seit Montagabend online ist. Unter www.corona.duesseldorf.de/reiserueckkehrer können Betroffene ihrer Meldepflicht nachkommen. Laut der aktuellen Corona-Einreiseverordnung sind Einreisende und Reiserückkehrer dazu verpflichtet, sich in häusliche Isolation zu begeben, einen Corona-Test zu machen und sich beim Gesundheitsamt zu melden. Flugreisende können zudem weiterhin ihre Aussteigekarte dazu nutzen. Die Meldepflicht gilt nicht für Berufspendler und Leute, die sich auf der Durchreise befinden und die NRW ohne Übernachtung wieder verlassen.

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