Ansteckungsgefahr minimieren So schützen Sie sich vor dem Coronavirus
Vor etwa einem Jahr gab es den ersten bestätigten Fall einer Infektion mit dem Coronavirus in Deutschland – am 28. Januar 2020. Mittlerweile ist das Virus im ganzen Land vertreten. Die Bundesrepublik befindet sich aktuell in der „zweiten Welle“. Die Fallzahlen stiegen im Oktober rasant an. Um die Infektionszahlen wieder zu senken muss jeder und jede Einzelne Maßnahmen treffen.
So können Sie sich vor einer Ansteckung schützen.
Quelle: Robert-Koch-Institut, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Welche Symptome zeigt man nach einer Ansteckung?
Typische Symptome sind Husten, Fieber, Schnupfen sowie die Störung von Geruchs- und Geschmackssinn. Je nach Krankheitsverlauf können die Symptome mehr oder weniger stark ausgeprägt sein. Von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung (die sogenannte Inkubationszeit) können nach aktuellen Studien bis zu 14 Tage vergehen. Die mittlere Inkubationszeit beträgt fünf bis sechs Tage.
Wie wird das Virus übertragen?
Eine Ansteckung mit dem Coronavirus erfolgt zumeist von Mensch zu Mensch. Der Hauptübertragungsweg ist laut RKI die Infektion durch Tröpfchen und Aerosole in der Raumluft. Theoretisch möglich sind nach Angaben des Instituts auch Schmierinfektion, eine Übertragung durch kontaminierte Oberflächen ist prinzipiell nicht ausgeschlossen. Durch den Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln ist bisher keine Übertragung nachgewiesen worden.
Reduzieren Sie Ihre Kontakte.
Zur Eindämmung der Pandemie gilt es Infektionsketten zu unterbrechen. Das Mittel zum Zweck ist daher die Kontaktreduktion. Mit Beschluss vom 5. Januar 2021 sind private Treffen nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt.
Zur Kontaktnachverfolgung bietet die Bundesregierung die „Corona-Warn-App“ an. Sie hilft festzustellen, ob man im Kontakt mit einer infizierten Person geraten ist und somit ein Ansteckungsrisiko besteht.
Halten Sie Abstand!
Mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Menschen sollten eingehalten werden. Um sich vor einer Ansteckung zu schützen, sollten zudem Menschenansammlungen gemieden werden.
Masken und Mund-Nasen-Bedeckung
An den meisten Orten gilt inzwischen eine Maskenpflicht. In NRW muss eine Mund-Nasen-Bedeckung laut Corona-Schutzverordnung unter anderem beim Einkaufen (bereits auf dem Parkplatz), im Öffentlichen Personennahverkehr und an Orten, bei denen eine große Anzahl von Menschen zu rechnen ist (etwa Einkaufsstraßen) und daher der Mindestabstand nicht sichergestellt werden kann.
Händewaschen, Händewaschen, Händewaschen
Ebenso wichtig wie auch simpel ist eine gute Handhygiene, das heißt regelmäßiges Händewaschen sowie gründliches Reinigen. Sollte einmal keine Möglichkeit bestehen, die Hände zu waschen, sollten Sie zumindest vermeiden, sich mit den Händen ins Gesicht zu fassen. Denn so könnten Keime per Tröpfchenübertragung über die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen in den Körper gelangen.
Richtig niesen und husten schützt andere Menschen
Überdies sollte jeder darauf achten, wie er niest und hustet. Damit kein Speichel oder Nasensekret in die Umgebung gelangt, ist es daher wichtig, nicht die Hände vor den Mund zu halten. Am besten niesen Sie in ein Einwegtaschentuch, das nach Gebrauch sofort weggeworfen werden kann. Haben sie keines zur Hand, können Sie auch in die Armbeuge niesen oder husten.
Lüften!
Damit in der Raumluft die Anzahl möglicher Viren gering bleibt, sollte regelmäßig und richtig gelüftet werden. In der Raumluft sammeln sich Aerosole, die beim Ausatmen entstehen. Sie tragen das Virus. Wichtig ist das zum Beispiel am Arbeitsplatz, in Schulen oder wenn zuhause Besuch da ist.
Wem muss ein Verdacht auf eine Infektion gemeldet werden?
Meldepflichtig sind gemäß Infektionsschutzgesetz der Verdacht auf eine Erkrankung, eine Erkrankung und der Tod in Bezug auf Covid-19. Der behandelnde Arzt, das Labor oder eine andere zur Meldung verpflichtete Person (z.B. Schul- oder Pflegeeinrichtungsleiter) informieren das Gesundheitsamt über den Verdacht. Gemäß des Infektionsschutzgesetzes müssen dann Name, Anschrift und Kontaktdaten des Patienten an das Amt weitergeleitet werden. Die Meldung muss spätestens innerhalb von 24 Stunden vorliegen.
Grundsätzlich gilt, dass Personen, die Symptome zeigen, möglichst zu Hause bleiben sollten. Dadurch wird eine potentielle Weitergabe des Virus verhindert. Wer die nötigen Kriterien für eine Testung erfüllt, kann sich auf das Virus mittels Antigen-Schnelltest oder PCR-Test testen lassen.

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