Stromversorgung in Düsseldorf Neues Umspannwerk in Stockum

Düsseldorf · Das alte Gebäude ist zu klein für die notwendigen Erweiterungen der Schaltanlage. Die Bauarbeiten müssen Rücksicht auf ein Bussard-Paar nehmen.

Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde hat sich bereits im März 2021 mit dem Bau eines neuen Umspannwerkes in der Nähe des Aquazoos beschäftigt und dabei Wünsche an den Bauantrag angemeldet. Nun wurde das Vorhaben in einer überarbeiteten Version erneut dem Gremium vorgelegt.

Bislang befindet sich ein Gebäude für ein Umspannwerk an der Ecke Kaiserswerther Straße/Grünewaldstraße. Die dortigen Schaltanlagen haben das Ende ihrer technisch erwarteten Lebensdauer erreicht und müssen erneuert werden. Zudem müssen die bestehenden Schaltanlagen erweitert werden. Das vorhandene Gebäude reicht aber für die notwendigen Erweiterungen nicht aus. Deshalb wird nun ein neues Umspannwerk geplant, welches allerdings wegen technischer Anforderungen in einem Radius von 300 Metern zum alten Standort liegen muss. In diesem Bereich wurden vier Standorte geprüft, unter anderem an der Engländerwiese, am Reeser Platz und am Parkplatz des jetzigen Werkes. Diese schieden jedoch aus verschiedenen Gründen – wie zum Beispiel Denkmalschutz, die geplante U-Bahn-Trasse und vorhandene Entwässerungseinrichtungen – aus.

Als möglicher Standort wurde nun ein Areal westlich des vorhandenen Umspannwerkes zwischen dem Flüchtlingsheim und dem Betriebsgelände des Stadtentwässerungsbetriebes ausgemacht. Dort soll das neue Gebäude „Grünewaldstraße 14“ eine Größe von rund 65 mal 13 Metern erhalten. Für den Bau muss allerdings ein junger Wald gefällt werden. Dafür muss eine Genehmigung bei der Forstbehörde beantragt und Aufforstungen nachgewiesen werden. Wie bereits im März 2021 erklärt wurde, werden voraussichtlich die Ersatzpflanzungen nicht vor Ort erfolgen können, da die verfügbaren Flächen für die Neuanlage von Wald in Düsseldorf begrenzt sind.

Wegen eines Bussard-Paares, welcher westlich des Areals einen Horst hat, müssen die Rodungs- und Bauarbeiten während des Nestbaus, der Brut und der Nestlingszeit ruhen. Das gehört unter anderem zu den Forderungen des Beirates, die für seine Zustimmung umgesetzt werden müssen. Über die Baugenehmigung soll der Bauherr zudem verpflichtet werden, das Gebäude mit einer Dach- und einer Fassadenbegrünung zu versehen. Die Bauarbeiten sollen ökologisch begleitet werden und zur Kompensation der Neuversiegelung soll an anderer Stelle im Außenbereich eine Entsiegelung vorgenommen werden.

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