Neue Satzung Düsseldorf will 20 Euro pro E-Scooter und Verbotszonen

Düsseldorf · Die Anbieter von E-Scootern sollen in Düsseldorf stärker in die Pflicht genommen werden. Die Stadt will pro Roller nicht nur eine Sondernutzungsgebühr von 20 Euro pro Jahr erheben, sondern auch Verbotszonen ausweisen.

Lime: Zweiter E-Scooter-Anbieter in Düsseldorf
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Lime ist der zweite Anbieter von E-Scootern in Düsseldorf

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Foto: Christoph Schroeter

Spätestens am 1. Januar 2020 soll nach dem Willen der Stadtverwaltung eine neue Sondernutzungssatzung gelten, die den Umgang mit E-Scootern in der Stadt regelt.

Spezielle Auflagen wird es für die Bereitstellung, die Nutzung und das Abstellen der Roller geben, wie die Verwaltung mitteilte. Für eine Sondernutzungserlaubnis werden die Anbieter künftig zahlen müssen, angedacht sind aktuell 20 Euro pro Roller und Jahr. Bis zum Inkrafttreten der Satzung wird es die Sondererlaubnisse gebührenfrei geben.

Die E-Scooter waren in den vergangenen Monaten immer mehr zum Ärgernis für viele Düsseldorfer geworden – etwa, weil sie verbotenerweise auf Gehwegen genutzt oder wild abgestellt werden. „Verkehrsüberwachung und Ordnungsdienst bekommen erhebliche Beschwerden und stolpern immer wieder geradezu über E-Roller“, sagt Ordnungsdezernent Christian Zaum: „Dem müssen wir Einhalt gebieten.“

E-Scooter von Tier in Düsseldorf - die ersten Roller stehen in der Stadt
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E-Scooter in Düsseldorf - die ersten Roller stehen in der Stadt

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Foto: Uwe-Jens Ruhnau

Oberbürgermeister Thomas Geisel betonte, man wolle niemandem den Spaß an den Angeboten verderben – müsse aber Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen.

Künftig sollen Mobilitätsstationen geschaffen und Flächen definiert werden sollen, an und auf denen die Roller abgestellt werden können. Planungsdezernentin Cornelia Zuschke betonte, man müsse an bestimmten Punkten natürlich entsprechende Angebote schaffen, beispielsweise am Konrad-Adenauer-Platz oder am Bilker Bahnhof: „Aber der Straßenraum muss es eben auch hergeben.“ Das Abstellen außerhalb entsprechender Stationen an öffentlichen Standorten wird nach den Plänen der Stadt auf maximal fünf Roller begrenzt.

Die Anbieter sollen ihre Kunden informieren, wo sie die Roller nicht abstellen dürfen, weil sie andere gefährden oder behindern. Also beispielsweise nicht auf Radwegen, vor Einfahrten und Eingängen oder auf einem 60 Zentimeter breiten Streifen rechts und links der Blindenleitsysteme.

Unfall zwischen E-Scooter und Pkw in Düsseldorf
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Unfall zwischen E-Scooter und Pkw in Düsseldorf

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Foto: Gerhard Berger

Laut Stadt sollen die Verleiher in diesem Zusammenhang eine 24-Stunden-Hotline einrichten, um Beschwerdeanrufe entgegenzunehmen. Falsch abgestellte Roller müssen sie innerhalb von 24 Stunden einsammeln oder umsetzen.

Oberbürgermeister Geisel sagte, die Anbieter könnten auch mit technischen Sperren verhindern, dass die Roller in Verbotszonen wie Parkanlagen, im Wald oder auf Friedhöfen oder Spielplätzen genutzt werden.

Geisel zeigte sich optimistisch, dass es rechtlich möglich sein wird, die entsprechenden Regelungen zu treffen. „Es ist ja schon unstrittig, dass jeder Biertisch auf dem Bürgersteig eine Sondernutzung darstellt.“ Entsprechend ergebe es wenig Sinn, dass das Aufstellen tausender Scooter im öffentlichen Raum keine Sondernutzung darstellen solle.

Aktuell sind zwei Anbieter in Düsseldorf mit jeweils 100 bis 800 Rollern aktiv, Tier Mobility und Lime. Weitere Unternehmen haben sich bereits angekündigt, etwa der Düsseldorfer Anbieter Scood.me. Dieser will aber ohnehin auf feste Stationen für seine Roller setzen.

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