Gericht weist Beschwerden zurück Betriebsgenehmigung des Flughafens erneut bestätigt

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 16. Mai 2007, das die aktuelle Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens bestätigt hatte, ist nun rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat alle laufenden Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision Sache zurückgewiesen.

 Der Mann hatte in einem Ferienflieger randaliert.

Der Mann hatte in einem Ferienflieger randaliert.

Foto: Flughafen Düsseldorf, Andreas Wiese

"Mit dieser höchst richterlichen Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit der Luftverkehrsgesellschaften an unserem Airport erfolgt", reagierte Christoph Blume, Sprecher der Flughafengeschäftsführung.

In ihrem Urteil vom Mai vergangenen Jahres hatten die Münsteraner Richter die Rechtmäßigkeit der Betriebsgenehmigung des Flughafens bestätigt. Damit wurden neun Klagen gegen das Landesverkehrsministerium abgewiesen, die dem Airport im November 2005 die sogenannte Anschlussgenehmigung erteilt hatte. Da das OVG in seinem Urteil eine Revision nicht zuließ, legten acht der neun Kläger beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden ein.

Nach dem Urteil des OVG können am Düsseldorfer Flughafen 131.000 Starts und Landungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres durchgeführt werden. Nach Auffassung des Gerichts sind die Stundeneckwerte nicht zu beanstanden. Auch die in der Genehmigung enthaltene Öffnungsklausel wurde von den Richtern bestätigt. Das Gericht hält darüber hinaus die Ausweitung auf 33 Landungen in der ersten Nachtstunde (22 bis 23 Uhr) über das gesamte Jahr für rechtens.

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