Atomares Zwischenlager Gericht hebt Genehmigung für Brunsbüttel auf

Schleswig · Die Genehmigung für das atomare Zwischenlager Brunsbüttel ist aufgehoben worden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig gab am Mittwoch der Klage eines Anwohners gegen die vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte Genehmigung statt (Az.: 4 KS 3/08).

Der Stand der deutschen Atomkraftwerke im April 2012
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Der Kläger hatte Gefahren durch mangelnden Schutz vor terroristischen Angriffen befürchtet. Ende vergangenen Jahres lagerten sechs Castorbehälter in Brunsbüttel. Das Lager ist neben dem baden-württembergischen Philippsburg als Aufnahmeort für Atommüll im Gespräch, der künftig aus der Wideraufbereitung im Ausland zurückkehrt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit mehreren Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten der Genehmigungsbehörde. So habe das Bundesamt versäumt, die Folgen eines Absturzes eines Airbus A380 auf das Zwischenlager vor der Genehmigungserteilung zu ermitteln, obwohl die erforderlichen Daten vorgelegen hätten.

Auch sei bei der Untersuchung der Folgen eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen nur ein älterer Waffentyp aus dem Jahr 1992 berücksichtigt worden. Dabei könnten neuere Waffen eine größere Zerstörungswirkung haben. Ob die Ermittlungsdefizite durch eine nachträgliche Untersuchung der Behörde aus dem Jahr 2010 gegenstandslos geworden seien, ließ das Gericht offen.

Auch auf sogenannte temporäre Maßnahmen ging das OVG ein. Diese werden vom Zwischenlager zur Überbrückung genutzt, bis geplante, aber noch nicht genehmigte bauliche Nachrüstungen am Lager fertiggestellt sind. Laut Urteil ist es nicht nachvollziehbar, dass durch diese Maßnahmen "das Risiko des Eindringens entschlossener Täter in das Lager" ausgeschlossen sein solle.

Rechtsstreit dauert schon fast zehn Jahre

Mit dem Urteil des OVG hat ein fast ein Jahrzehnt dauernder Rechtsstreit ein zumindest vorläufiges Ende gefunden. Die Genehmigung für das atomare Zwischenlager war 2003 erteilt worden. Sie erlaubt die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen ausschließlich aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel in maximal 80 Castor-Behältern. Die Elemente dürfen für einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren ab der Einlagerung des ersten Behälters aufbewahrt werden.

2004 hatte der Anwohner seine Klage eingereicht, die vom OVG 2007 zunächst abgewiesen worden war. Dieses Urteil war aber 2008 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben und zurück nach Schleswig verwiesen worden. Gegen das am Mittwoch ergangene Urteil kann Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Das für die Atomaufsicht zuständige Kieler Umweltministerium prüft das Urteil. Zu möglichen Konsequenzen wollte sich eine Sprecherin des Ministeriums direkt nach dem Urteil nicht äußern. Im Übrigen sei das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter verklagt worden. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

(dpa/felt)
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