Düsseldorfer Flughafen Gericht verhandelt neue Betriebsgenehmigung

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt ab Dienstag die Klagen von mehreren Kommunen und Privatpersonen gegen die neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf. Die Kläger kritisieren unter anderem eine unzumutbare Lärmbelastung durch die Erhöhung der Flugbewegungen am größten Airport des Landes.

 Eine Maschine der Air France musste am Morgen eine Sicherheitslandung vornehmen.

Eine Maschine der Air France musste am Morgen eine Sicherheitslandung vornehmen.

Foto: AP, AP

Für die Verhandlung sind insgesamt drei Tage vorgesehen. Geklagt haben unter anderem die Städte Ratingen, Kaarst, Meerbusch, Mülheim/Ruhr sowie Neuss und Essen. Sie wenden sich gegen die Änderung der Betriebsgenehmigung für den größten Flughafen des Landes durch das Landesverkehrsministerium im November 2005.

Danach sind in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres zwischen Ostern und Herbst 131 000 statt bis dahin 122.000 Flugbewegungen erlaubt. Die Zahl der Landungen in der Zeit von 22.00 bis 23.00 Uhr stieg von 15 Landungen pro Stunde im Winter und 25 im Sommer auf einheitlich 36.

(afp)
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