Prozess in Bielefeld Jugendlicher soll 17-Jährigen aus Habgier erstochen haben

Bielefeld · Die Staatsanwaltschaft wirft einem 18-Jährigen vor, einen 17-Jährigen im Mai 2020 an einer Straßenbahnhaltestelle in Bielefeld ermordet zu haben, weil er an dessen Rucksack kommen wollte. Der mutmaßliche Täter war kurz zuvor aus der Haft entlassen worden.

Ein Justizbeamter im Landgericht Bielefeld.

Ein Justizbeamter im Landgericht Bielefeld.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat am Montag in Bielefeld der Prozess gegen einen 18-Jährigen wegen Mordes aus Habgier begonnen. Der Angeklagte soll in der Nacht auf den 1. Mai 2020 an einer Straßenbahnhaltestelle in Bielefeld einen 17-Jährigen erstochen haben. Der Prozess vor dem Landgericht wird nicht-öffentlich geführt, weil viele Delikte mitverhandelt werden, die der Angeklagte als Jugendlicher begangen haben soll.

An der Haltestelle soll der 18-jährige Deutsche sein Opfer mit einem Messer bedroht und seinen Rucksack gefordert haben. Als der 17-Jährige sich weigerte, ihm diesen zu überlassen, soll der Angeklagte zweimal zugestochen haben. Ein Stich traf eine Schlagader, der Jugendliche verblutete noch an der Haltestelle.

Der Fall hatte besonders hohe Wellen geschlagen, weil der Angeklagte erst wenige Wochen zuvor aus der Untersuchungshaft entlassen worden war. Er war wegen mehrerer Körperverletzungs- und Raubdelikte verhaftet worden. Die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag hatte seine Entlassung wegen der Corona-Krise vermutet.

Im Rechtsausschuss hatte Justizminister Peter Biesenbach (CDU) berichtet, die Entlassung aus der U-Haft sei erfolgt, weil sie sonst unverhältnismäßig gewesen wäre. Nach Einschätzung der zuständigen Jugendrichterin am Amtsgericht hatte der bis dahin nicht Vorbestrafte eine Jugendstrafe mit Bewährung zu erwarten. Biesenbach verteidigte die Gründe als „nachvollziehbar und vertretbar“.

Sollte der 18-Jährige wegen Mordes verurteilt werden, drohen ihm nach Jugendrecht bis zu zehn Jahre Haft. Es sei denn, die Jugendkammer stellt die besondere Schwere der Schuld fest. Dann können auch bis zu 15 Jahre verhängt werden. Ein Urteil wird Ende November erwartet.

(th/dpa)
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