Jugendkriminalität in Mönchengladbach 14-Jähriger in U-Haft wegen „Wiederholungsgefahr“

Mönchengladbach · Eigentlich ist Untersuchungshaft das letzte mögliche Mittel bei straffällig gewordenen Tatverdächtigen im Kinder- und Jugend-Alter. Nun sitzt ein 14-Jähriger in U-Haft. Warum der Richter bei dem 14-Jährigen nur diese Möglichkeit sah.

An der Hindenburgstraße gab es in den vergangenen Monaten viele Polizeieinsätze.

An der Hindenburgstraße gab es in den vergangenen Monaten viele Polizeieinsätze.

Foto: Ansgar Fabri

Der 14-Jährige, der am 27. April in Untersuchungshaft geschickt wurde, ist schon lange strafauffällig. „Es gab schon mehrere Ermittlungsverfahren gegen, bevor er im November vergangenen Jahres 14 Jahre wurde“, sagt Landgerichtssprecher Justus Waßenberg. Die Vorwürfe gegen den Minderjährigen und damals Strafunmündigen: Raubdelikte. Belangt werden konnte der Junge für seine Taten deshalb nicht. Alle Verfahren mussten aufgrund seines Alters eingestellt werden.