Deutlich bessere Luft Wegen Böllerverkaufsverbot weniger Feinstaub in NRW

Recklinghausen · Das zweite Jahr in Folge durften in NRW keine Feuerwerkskörper verkauft werden. Das hat eine positive Auswirkung auf die Luftqualität. Das Umweltamt hat bessere Werte gemessen.

 Das Böllerverbot hat positive Auswirkungen auf die Umwelt. (Symbolbild)

Das Böllerverbot hat positive Auswirkungen auf die Umwelt. (Symbolbild)

Foto: dpa/Martin Gerten

Das Verkaufsverbot von Böllern vor dem Jahreswechsel hat in Nordrhein-Westfalen nach Einschätzung des Landesumweltamtes für gesorgt. Nach Messungen der Behörde gingen die Werte für Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2) bis auf wenige Ausnahmen im Vergleich zum Vorjahr nochmals zurück. Auch vor der Silvesternacht 2020/2021 gab es wegen der Corona-Pandemie ein Verkaufsverbot.

Das Landesumweltamt wertete nach eigenen Angaben an den 62 Messstellen im Land die Daten in der Neujahrsnacht für die Zeit von 0.00 bis 1.00 Uhr aus. So gab es in Duisburg-Buchholz 31 Mikrogramm pro Kubikmeter Feinstaub nach 81 im Vorjahr. Vor der Corona-Pandemie lag der Messwert hier 2019 noch bei 227. Auch in Köln-Chorweiler ging die Belastung von 71 auf 34 Mikrogramm pro Kubikmeter zurück (2019: 174). In Essen (Gladbecker Straße) fiel der Wert von 119 auf 33 (2019: 208).

An einigen Messstellen gab es im Vergleich zum Vorjahr aber Verschlechterungen wie in Solingen mit 103 auf 133 (2020: 688) oder Bielefeld-Ost mit 18 auf 30 Mikrogramm pro Kubikmeter beim Feinstaub (2019: 65).Beim Stickstoffdioxid (NO2) fielen die gemessenen Werte landesweit fast durchgehend unter 10 Mikrogramm pro Kubikmeter. Ausnahmen waren unter anderen Wuppertal-Gathe (28 nach 29 im Vorjahr) und Leverkusen (32 nach 40).

Wie hoch die Werte beim Feinstaub sind, hängt allerdings nicht nur von der Zahl der gezündeten Böller ab. Je nach Wind und Temperatur bleiben die Staubteilchen in der Umgebung oder werden weggeweht. Beim Feinstaub liegt der Grenzwert beim Tagesmittel bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter, beim NO2 liegt der Grenzwert im Jahresmittel bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Beim Feinstaub darf der Grenzwert an 35 Tagen im Jahr überschritten werden.

(ldi/dpa)
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