Streitthema an den Sozialgerichten Abrechnungsstreit mit Krankenkassen nimmt in NRW deutlich zu

Essen · Die Sozialgerichte in NRW müssen sich weiter viel mit Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenhausträgern und Krankenkassen befassen. Insgesamt 77.612 Verfahren in 2021. Zudem haben sich Verfahrenslaufzeiten verlängert.

 Der Abrechnungsstreit mit Krankenkassen nimmt deutlich zu, heißt es von den Sozialgerichten (Symbolbild).

Der Abrechnungsstreit mit Krankenkassen nimmt deutlich zu, heißt es von den Sozialgerichten (Symbolbild).

Foto: dpa/Volker Hartmann

Die Sozialgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen müssen sich auch weiterhin überwiegend mit Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenhausträgern und Krankenkassen befassen. Die Zahl der Verfahren in diesem Bereich habe in den vergangenen vier Jahren um fast 2000 Verfahren pro Jahr weiter zugenommen, erklärte das Landessozialgericht NRW am Donnerstag in Essen bei der Veröffentlichung seines Jahresberichts 2021. Parallel seien zwar Verfahren im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II rückläufig. Doch liege dieses stets mit Abstand zahlenmäßig größte Sachgebiet mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung nun nahezu gleich auf.

Der Präsident des Landessozialgerichts, Martin Löns, verweist auf die damit einhergehende Bindung von Mitarbeitern und appelliert gleich zu Beginn des Berichts an die Politik: „Eine gründliche Revision durch den Gesetzgeber ist überfällig.“ Löns erläutert, dass in NRW mittlerweile rund zehn Prozent aller in der Sozialgerichtsbarkeit Tätigen in Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern eingesetzt seien, unter ihnen etwa 50 Richterinnen und Richter.

Mit Blick auf die acht Sozialgerichte in Aachen, Detmold, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Münster und Köln beziffert der Bericht die Zahl der eingegangenen Verfahren im Jahr 2021 auf insgesamt 77.612. Dies bedeute einen Rückgang um 6774 Verfahren im Vergleich zum Vorjahr.

Der Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) machte - trotz eines Rückgangs um 18,56 Prozent im Vergleich zum Vorjahr - mit 25,61 Prozent weiterhin den größten Bereich aus, dicht gefolgt vom Bereich Krankenversicherung (25,40 Prozent). Nach Klagewellen in den Jahren 2018 und 2019 scheinen sich diese Verfahren nun auf einem hohen Niveau einzupendeln, wie es im Bericht heißt.

Verfahren rund um das Schwerbehindertenrecht machten 2021 einen Anteil von 14,61 Prozent aus, Eingaben rund um die Rentenversicherung 14,47 Prozent. Deutlich darunter lagen Verfahren zur Arbeitslosenversicherung (5,41 Prozent) oder zur Sozialhilfe beziehungsweise zum Asylbewerberleistungsgesetz (4,16 Prozent).

Die Verfahrenslaufzeiten haben sich verlängert, wie der Bericht der Sozialgerichtsbarkeit in NRW aufführt. Die durchschnittliche Laufzeit eines Klageverfahrens lag nach 13,6 Monaten im Vorjahr im Jahr 2021 bei 14,7 Monaten.

Das Landessozialgericht (LSG) in Essen verweist als höhere Instanz ebenfalls bei seinen Verfahren wie Berufungen auf einen deutlichen Zuwachs im Sachgebiet Krankenversicherung mit einem Plus von 21,32 Prozent. „Damit sind die Klagewellen nun auch am LSG angekommen“, heißt es. Die Eingangszahlen im Bereich ALG II haben mit einem Minus von 1,33 Prozent nur leicht nachgelassen. Deutlicher sei der Rückgang von Verfahren im Bereich Arbeitslosenversicherung um 10,66 Prozent. Die Gebiete Sozialhilfe (plus 23,84 Prozent) und Schwerbehindertenrecht mit einem Plus von rund zwölf Prozent bewegten sich in der üblichen Schwankungsbreite.

(kag/epd)
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