Abgabefrist endet NRW-Finanzämter schreiben säumige Immobilienbesitzer an

Düsseldorf · Die Frist für die Grundsteuererklärung läuft an diesem Dienstag ab. Die Finanzämter wollen säumige Immobilienbesitzer auf Konsequenzen hinweisen. Eine Allianz von Verbänden fordert, die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes vorläufig zu erlassen.

 Die Fristen bei den Finanzämtern enden. (Symbolbild)

Die Fristen bei den Finanzämtern enden. (Symbolbild)

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen wollen bei nicht fristgerecht abgegebenen Grundsteuererklärungen säumige Immobilienbesitzer anschreiben und auf mögliche Konsequenzen hinweisen. Nach Ablauf der Frist würden die Finanzämter die nächsten Schritte einleiten, sagte ein Sprecher der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen der Deutschen Presse-Agentur. In einem Schreiben werde an die Abgabe der Erklärung erinnert und darüber hinaus auch darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtabgabe grundsätzlich Verspätungszuschläge und Zwangsgelder möglich seien. Sollten die säumigen Eigentümerinnen und Eigentümer auch dann nicht reagieren, müssten die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Kostenpflichtiger Inhalt Wer die Grundsteuererklärung abgegeben habe, erhalte vom Finanzamt den Grundsteuerwert- und den Grundsteuermessbescheid. Aufgrund dieser beiden Bescheide sei noch keine Zahlung zu leisten, erläuterte der Sprecher der Oberfinanzdirektion NRW. Der von den Finanzämtern neu berechnete Grundsteuerwert sowie der Grundsteuermessbetrag haben nach Darstellung der Behörde noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Sie dienten der jeweiligen Kommune als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer. Die Kommunen würden im kommenden Jahr zunächst die neuen Hebesätze festsetzen und mit diesen die zu zahlende Grundsteuer berechnen. Grundsteuerzahlungen nach dem neuen Recht sind den Angaben zufolge dann ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet an diesem Dienstag um Mitternacht. Sie war wegen des schleppenden Eingangs von den Ländern bereits von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 verlängert worden. Nach den Daten der Oberfinanzdirektion müssen in NRW rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Mit Stand Montag seien 4,3 Millionen Erklärungen in den NRW-Finanzämtern eingegangen. Das entspreche 64 Prozent. Erfahrungsgemäß würden Fristen oftmals möglichst weit ausgenutzt. Das zeige sich auch hier. Der Sprecher berichtete von einem „Abgabe-Endspurt“. Die Abgabezahlen hätten sich im Vergleich zum Dezember 2022 versechsfacht.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten - von 1935 in Ost- und von 1964 in Westdeutschland. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Nach Angaben der Oberfinanzdirektion werden in NRW bereits seit September Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide an die Immobilienbesitzer verschickt, die früh eine Erklärung abgaben.

Eine Allianz aus Verbänden forderte die Länder unterdessen auf, die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes vorläufig zu erlassen. Schon jetzt seien etliche Einsprüche und Klagen anhängig, die sich aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken erneut gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer richteten, hieß es in einer am Montag veröffentlichten Mitteilung unter anderem des Bundes der Steuerzahler und der Deutschen Steuer-Gewerkschaft. Erklärtes Ziel der Verbände sei es deshalb, eine Einspruchswelle zu verhindern. Auch in NRW forderte eine Verbände-Allianz am Montag Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) auf, Sorge dafür zu tragen, dass die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes vorläufig ergehen.

(kag/dpa)
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