Von Freibad-Dusche bis Salzstreuer Welche neuen Corona-Regeln jetzt für NRW gelten

Düsseldorf · Das Gesundheitsministerium justiert nach: Es gibt konkretere Regeln für Restaurants, Campingplätze - und erstmals auch Freibäder. Dort gilt auch in der Sammeldusche ein Mindestabstand. Ein Überblick.

Freibäder dürfen ab dem 20. Mai wieder öffnen.

Freibäder dürfen ab dem 20. Mai wieder öffnen.

Foto: dpa/Jörg Carstensen

Schwimmen, Essen und Campen in Zeiten von Corona: Das NRW-Gesundheitsministerium hat neue Regeln unter anderem für Freibäder, Restaurants, Hotels, Massagestudios und Friseure veröffentlicht. Durchgehend gelten Mindestabstand oder Maskenpflicht, wenn der nicht durchzuhalten ist. Ein Überblick.

FREIBÄDER

Vorgeschrieben wird eine begrenzte Zahl an Gästen, der stetige Mindestabstand - auch im Becken und in Duschen - sowie Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Jeder Besucher soll zudem registriert werden. Gäste müssen sich nach Betreten des Freibads die Hände waschen oder desinfizieren. Freibäder dürfen ab dem 20. Mai wieder öffnen. Hier lesen Sie die vollständigen Regeln.

RESTAURANTS

Zu den bereits bekannten Regeln kommt in den neu veröffentlichten „Hygiene- und Infektionsstandards“ die Möglichkeit, Gästen einen Mundschutz zu verpassen - wenn sie nicht an ihrem Tisch sitzen. So kann zum Beispiel beim Gang auf die Toilette vom Mindestabstand zu anderen Tischen abgesehen werden. Gewürzstreuer und Zahnstocher dürfen nicht offen auf dem Tisch stehen. Werden sie angereicht, müssen sie nach der Benutzung abgewischt werden - wie auch Speisekarten.

HOTELS

Sie dürfen seit diesem Montag wieder öffnen. „Beschäftigte, die direkten Kontakt mit Gästen haben, müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.“ Die Zimmerreinigung soll „bei kürzeren Aufenthalten“ nicht jeden Tag sondern nur nach der Abreise erfolgen. Alles, was im Zimmer liegt - zum Beispiel Zeitschriften oder Kulis - muss mindestens nach jedem Gästewechsel gereinigt werden.

FRISEURE

Bei „gesichtsnahen Dienstleistungen und nicht einhaltbaren Schutzabständen“ müssen Beschäftigte eine spezielle Mund-Nasen-Maske „ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild“ tragen. „Das Tragen von Einweghandschuhen ist vom Beginn der Dienstleistung bis nach dem Waschen der Haare obligatorisch.

FITNESSSTUDIOS

Dort gelten weniger strenge Zutritts-Regeln als zum Beispiel für Freibäder: So werden als Maßstab pro Kunde 7 Quadratmeter - statt 10 - angesetzt. Dafür ist „aufgrund der Aerosolbelastung jedes hochintensive Ausdauertraining (zum Beispiel Indoor-Cycling) verboten.

(hsr/dpa)
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