Untersuchungsausschuss des Landtages NRW Zeugen widersprechen im Fall Amad A. der Komplott-Variante

Düsseldorf/Kleve · Im Fall des unschuldig eingesperrten und zu Tode gekommenen Syrers Amad A. hatte ein Gutachten die bisherigen Ermittlungen auf den Kopf gestellt. Nun haben Zeugen der Gutachterin widersprochen.

 Blick in die Justizvollzugsanstalt Kleve, in der Amad A. zu Tode kam.

Blick in die Justizvollzugsanstalt Kleve, in der Amad A. zu Tode kam.

Foto: dpa/Markus van Offern

Im Fall des unschuldig eingesperrten und zu Tode gekommenen Syrers Amad A. haben Zeugen einer Komplott-Variante widersprochen. Eine Datenforensikerin hatte als Gutachterin die bisherigen Ermittlungsergebnisse auf den Kopf gestellt. Eine Verwechslung des unschuldig eingesperrten Syrers mit einem Afrikaner aus Mali durch fehlerhafte Informationen der Fahndungssysteme sei auszuschließen, hatte die Gutachterin attestiert.

Die entscheidenden Veränderungen, die zu einer Verwechslung hätten führen können, seien erst nachträglich erfolgt. Dies legt ein Komplott von Polizisten nahe, die den Syrer bewusst mit falschen Anschuldigungen ins Gefängnis gebracht haben könnten.

Ein Mitarbeiter des Datenbank-Herstellers widersprach nun der IT-Expertin in diesem entscheidenden Punkt. Er sei sich sicher, dass die Personen-Datensätze des Syrers und des Afrikaners vor der Festnahme des Syrers zusammengeführt worden seien, sagte der Zeuge am Dienstag im Untersuchungsausschuss des NRW-Landtags. „Die Daten geben keine andere Erklärung her.“ Dies legt wiederum eine Verwechslung beider Männer nahe, obwohl die sich nicht ähnlich sahen.

Die acht Arbeitsschritte, die die Gutachterin als Veränderung einzelner Personendaten interpretiert habe, seien in Wirklichkeit eine automatisierte Aktion, die durch Zusammenführen zweier Personendateien ausgeführt werde, sagte der Zeuge. Dies lasse sich auch am Zeitprotokoll erkennen, wonach diese acht Operationen innerhalb einer Sekunde erfolgt seien. Dies sei manuell praktisch unmöglich.

Der hellhäutige Syrer war den bisherigen Ermittlungen zufolge am 6. Juli 2018 wegen eines Haftbefehls eingesperrt worden, der für den dunkelhäutigen Amedy G. aus Mali galt. Der Syrer Amad A. hatte wochenlang in Kleve unschuldig im Gefängnis gesessen und schließlich in seiner Zelle selbst Feuer gelegt. Dabei erlitt der 26-Jährige so schwere Verbrennungen, dass er im September 2018 in einer Klinik starb.

(chal/dpa)
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