Öffnung am Mittwoch Das sind die Corona-Regeln für die NRW-Freibäder

Düsseldorf · Am Mittwoch dürfen die Freibäder in NRW wieder öffnen. Mit nur wenigen Tagen Vorlauf hat das Gesundheitsministerium nun das Regelwerk für Schwimmer und Personal veröffentlicht. Eine Übersicht.

 Ein Badegast springt von einem Sprungturm eines Freibads (Archiv).

Ein Badegast springt von einem Sprungturm eines Freibads (Archiv).

Foto: dpa/Friso Gentsch

Schwimmen in Zeiten von Corona: Das NRW-Gesundheitsministerium hat am Wochenende die neuen Regeln für Freibäder veröffentlicht, die ab Mittwoch (20.5.) wieder eröffnen dürfen. Vorgeschrieben wird in den „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ eine begrenzte Zahl an Gästen, der stetige Mindestabstand - auch im Becken und in Duschen – sowie Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Jeder Besucher soll zudem registriert werden.

Freibäder müssen den Zutritt so regeln, „dass nicht mehr Kundinnen und Kunden in das Freibad gelangen als Plätze und Anlagen unter Wahrung der allgemeinen Abstandsregeln nutzbar sind.“ Als Maßstab könne man einen Besucher pro zehn Quadratmeter nehmen.

„Gäste müssen sich nach Betreten des Freibads die Hände waschen oder desinfizieren“, Einzelumkleiden „sind bevorzugt zu nutzen. Sammelumkleiden sind unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m zulässig.“

Auch „die Nutzung von Duschen ist unter Einhaltung des Mindestabstands möglich.“ Dies gilt laut des Regelwerks für alle Bereiche des Schwimmbads – also auch die Becken. Es sei denn, man lebt in einem Haushalt oder ist mit einer befreundeten Familie unterwegs. Der klassische Freibad-Kiosk mit Pommes Frites und Eis darf öffnen – Selbstbedienung an Getränkespendern ist verboten.

Wer kommt und geht, soll mit der dazugehörigen Uhrzeit registriert werden. Namen und Kontaktdaten müssen für vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet werden.

An den bisher fehlenden Vorgaben der Politik für die Wiedereröffnung hatte es viel Kritik gegeben. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen Kostenpflichtiger Inhalt hatte etwa die Landesregierung scharf kritisiert. Ohne Vorgaben würde ein „maximaler Flickenteppich bei den Freibädern“ entstehen.

Die jetzt veröffentlichten Standards enthalten neben konkreten Regeln für Freibäder auch solche für Restaurants, Hotels, Fitnessstudios oder Nagelstudios. Eine Zusammenfassung gibt es hier.

(hebu/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort