“Hohes Maß an Routine“ Wüst setzt an Feiertagen auf Corona-Kompetenz der NRW-Bürger

Düsseldorf · In den ersten Corona-Jahren waren Weihnachten und Silvesterfeiern ein Angst-Thema. In diesem Jahr kommt noch das RS-Virus hinzu und die Grippe ist auch wieder da. Wie sollen sich die Bürger verhalten? Ministerpräsident Wüst sieht keinen Anlass für Politiker-Tipps.

 NRW-Minitserpräsident Hendrik Wüst setzt in puncto Corona-Regeln an den Feiertagen auf dei Kompetenz der Bürger (Archivbild).

NRW-Minitserpräsident Hendrik Wüst setzt in puncto Corona-Regeln an den Feiertagen auf dei Kompetenz der Bürger (Archivbild).

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Die Bürger in Nordrhein-Westfalen müssen in den kommenden Winterwochen nicht mit strengeren Corona-Regeln rechnen. „Die Menschen haben mittlerweile ein hohes Maß an Routine im Umgang mit dem Coronavirus“, sagte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. „Gerade für den privaten Bereich brauchen sie deshalb keine Verhaltensempfehlungen von der Politik“, sagte er vor allem mit Blick auf Weihnachten und Silvester.

Richtschnur für die Landesregierung blieben auch in diesem Winter die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). „Damit sind wir in der Vergangenheit gut gefahren“, bilanzierte der Regierungschef des bevölkerungsreichsten Bundeslands.

„Natürlich wünsche ich mir, dass wir alle gut aufeinander Acht geben – nicht nur an Weihnachten und Silvester.“ Wer Symptome habe, solle einen Test machen, riet er den Bürgerinnen und Bürgern. „Ansteckungen zu vermeiden, ob mit Corona, RSV oder der Grippe, schützt unsere Liebsten.“ So würden auch die Beschäftigten in den Krankenhäusern nicht immer weiter belastet. Sie hätten in den vergangenen Jahren fast durchgängig über ihre Grenzen hinausgehen müssen und gerade wieder eine akute Infektionswelle zu bekämpfen.

In NRW ist seit Freitag eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung in Kraft. Anders als mehrere andere Bundesländer bleibt NRW vorsichtig und hält an der Pflicht, eine medizinische Maske (OP-Maske) zu tragen, bis auf weiteres fest. Die Testvorschriften für Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Justizvollzugsanstalten sind aber gelockert worden. Für Fernzüge und Fernbusse ist laut Bundesinfektionsschutzgesetz mindestens bis zum 7. April 2023 noch eine FFP2-Maskenpflicht festgeschrieben.

Nach jüngsten Zahlen des RKI sind in Deutschland derzeit rund neun Millionen Menschen an einer akuten Atemwegsinfektion erkrankt, darunter Corona, Grippe und das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV).

(toc/dpa)
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