Neusser Anwalt beim Verkehrsgerichtstag Welche Promillegrenze soll für E-Scooter-Fahrer gelten?

Düsseldorf · Mit wieviel Promille sollte man noch E-Scooter fahren dürfen? Insbesondere mit dieser Frage hat sich Martin Flecken, Anwalt aus Neuss, drei Tage lang auf dem Verkehrsgerichtstag 2023 in Goslar beschäftigt. Letztendlich hat man sich auf eine Empfehlung an den Gesetzgeber geeinigt.

 Auf dem Verkehrsgerichstag in Goslar ging es unter anderem um die Regeln für Nutzer von E-Scootern.

Auf dem Verkehrsgerichstag in Goslar ging es unter anderem um die Regeln für Nutzer von E-Scootern.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Der Verkehrsgerichtstag zählt zu den wichtigsten Treffen von Verkehrsexperten in Deutschland. Einer von diesen Experten ist der Neusser Martin Flecken, der als ADAC-Vertragsanwalt bereits seit 20 Jahren zu den Fachtagungen fährt und auch beim diesjährigen Kongress in Goslar vor Ort war, der am Freitag zu Ende geht.

Drei Tage debattierten mehr als 1600 Fachleute in acht Arbeitskreisen unter anderem über eine mögliche ärztliche Meldepflicht für Menschen, die nach Ansicht der Mediziner ungeeignet sind, ein Fahrzeug zu steuern, oder die Haftungsfrage beim autonomen Fahren. „Da geht es dann schon mal hoch her“, berichtet Flecken.

 Der Neusser Anwalt Martin Flecken nahm am diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar teil.

Der Neusser Anwalt Martin Flecken nahm am diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar teil.

Foto: CDU Neuss

Der Neusser Anwalt hat sich für den Arbeitskreis fünf entschieden. Dort ging es vor allem um das geltende Regelwerk rund um den Betrieb von E-Scootern und Fahrrädern. Unter anderem fordern Fachleute und Verbände, dass die Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer an die von Fahrradfahrern angeglichen wird. Bei Fahrradfahrern wird erst ab 1,6 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit gesprochen. Die Grenze für E-Scooter-Fahrer orientiert sich aber am Wert für Autofahrer: Ab 0,5 Promille oder mehr wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, ab 1,1 Promille sind höhere Geldstrafen und Fahrverbote bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis möglich.

„Dabei soll es aus Sicht der Mehrheit auch bleiben“, sagt Flecken. E-Scooter-Fahrer, die unter Alkoholeinfluss auf den Roller steigen, seien deutlich unsicherer unterwegs als Fahrradfahrer. Dies hätten Daten belegt. „Das hängt schon alleine damit zusammen, dass die durchschnittliche Geschwindigkeit höher ist und man keinen Helm tragen muss“, so der Experte. Aus diesen Gründen sollten die Alkohol-Grenzwerte für E-Scooter-Fahrer nicht angehoben werden, empfahl der Arbeitskreis.

Zudem werde es begrüßt, dass Verleiher von E-Scootern auf eine korrekte und verkehrssichere Nutzung, insbesondere ohne Einfluss berauschender Mittel, nachdrücklich hinwirken. Private E-Scooter-Nutzer wiederum sollten noch mehr in die Unfallpräventionsarbeit einbezogen werden. Die Zahl der Opfer bei Unfällen mit E-Scootern hat sich innerhalb eines Jahres in Nordrhein-Westfalen fast verdreifacht. Sie stieg von landesweit 506 Betroffenen 2020 auf 1449 Fahrer oder Mitfahrer im Jahr 2021, wie das Statistische Landesamt IT.NRW mitteilte. Für 2022 liegen noch keine Daten vor.

Wegen dieser Zahlen eine Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer einzuführen, lehnt Flecken hingegen ab. Die E-Scooter seien in erster Linie ein „Mittel der letzten Meile“, also ein Transportmittel für eher kurze Strecken. „Da macht es ja keinen Sinn, wenn man die ganze Zeit einen Helm mitschleppen muss“, begründet der Neusser Anwalt seine Sichtweise.

Dass einem E-Scooter sofort die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn er mit einem überhöhten Promillewert von der Polizei angehalten wird, sieht er hingegen kritisch. „Es gab beispielsweise ein Fall in München, wo jemand um drei Uhr nachts betrunken auf einen E-Scooter gestiegen ist, nur um ein paar hundert Meter zu fahren und deswegen nun anderthalb Jahre keinen Führerschein besitzt“, berichtet Flecken. Im Arbeitskreis würde deshalb die mehrheitlich beschlossene Empfehlung herausgegeben, dass die Verhängung eines Fahrverbotes grundsätzlich ausreichen würde und nur im Einzelfall entschieden werden soll, ob eine gänzliche Entziehung der Fahrerlaubnis sinnvoll wäre.

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