Bin-Laden-Leibwächter scheitert vor Gericht Mutmaßlicher Islamist Sami A. bekommt keinen Abschiebungsschutz

Münster · Der mutmaßliche Islamist Sami A. ist mit seinem Asylverfahren auch vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert.

 Ein Flugzeug in der Luft (Symbolfoto).

Ein Flugzeug in der Luft (Symbolfoto).

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wird sich nicht erneut mit dem Asylverfahren des 2018 unter umstrittenen Bedingungen nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. befassen. Am Dienstag lehnten die Richter einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ab. Das OVG begründete seine Entscheidung damit, dass A. keine erforderlichen Gründe für eine Berufung dargelegt habe. Er habe „hauptsächlich eine abweichende rechtliche Bewertung seines Falls“ erreichen wollen und dafür „Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils“ geltend gemacht. In asylrechtlichen Verfahren rechtfertige das jedoch keine Berufung. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Die dortigen Richter hatten im Januar 2019 die Aufhebung des Abschiebungsschutzes für den Tunesier, der im Verdacht steht, Leibwächter von Osama bin Laden gewesen zu sein, für rechtmäßig erklärt. Mit ihrem Rechtsmittel gegen dieses Urteil blieben die Anwälte von Sami A. allerdings nun erfolglos: Es lägen keine schwerwiegenden Verfahrensmängel oder andere gewichtige Zulassungsgründe, wie etwa die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, vor.

Der Fall des von den Behörden als islamistischer Gefährder eingestuften Sami A. beschäftigt die nordrhein-westfälische Justiz seit vielen Jahren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte einen wegen drohender Folter im Heimatland geltenden Abschiebungsschutz 2018 aufgehoben. Dass er kurz darauf abgeschoben worden war, obwohl das Verwaltungsgericht dies noch am Vortag untersagt hatte, war auch vom OVG in einem anderen Verfahren als „offensichtlich rechtswidrig“ gerügt worden.

Im weiteren asylrechtlichen Gerichtsstreit erkannten die Richter des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen den Widerruf des Abschiebungsverbots durch das BAMF dann allerdings im Ergebnis als rechtens an. Nach einer späteren diplomatischen Zusicherung Tunesiens, Sami A. drohe keine Folter, sahen sie ihn vor menschenrechtswidriger Behandlung ausreichend geschützt, hatte es zur Begründung geheißen.

(mba/dpa/AFP)
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