Grundstücksstreit in Dinslaken Verwaltungsgericht in Münster muss für Klarheit sorgen

Dinslaken · Der Miteigentümer eines Grundstücks im Gewerbegebiet Mitte möchte dort ein Outlet installieren. Die Stadt Dinslaken untersagt das. Jetzt müssen die Richter des Oberlandesgerichts entscheiden.

 Im Gewerbegebiet-Mitte in Dinslaken soll kein zentrenrelevantes Sortiment verkauft werden.

Im Gewerbegebiet-Mitte in Dinslaken soll kein zentrenrelevantes Sortiment verkauft werden.

Foto: Hans Blossey / www.blossey.eu

Ein Rechtsstreit, der die Stadt Dinslaken nun schon seit mehreren Jahren beschäftigt, wird nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt. Der Miteigentümer eines Grundstücks im Gewerbegebiet-Mitte wehrt sich seit Jahren gegen den Bebauungsplan für den Bereich zwischen Pfauenzehnt und Otto-Lilienthal-Straße. Er möchte in dem Gewerbegebiet ein Outlet für Schuhe, Bekleidung und Sportartikel eröffnen. Die Stadt verbietet das und verweist als Begründung auf ihr Einzelhandels-und Zentrenkonzept.