Bewegungseinschränkung im Lockdown Erste Klage gegen 15-Kilometer-Regel in NRW

Düsseldorf · Ein Mann aus Oer-Erkenschwick im Kreis Recklinghausen hat am Oberverwaltungsgericht Münster einen Eilantrag gegen die 15-Kilometer-Regel der Landesregierung eingereicht. Es ist die erste Klage gegen die umstrittene Bestimmung der NRW-Regionalverordnung.

 Ein Polizeiwagen fährt durch die Fußgängerzone in Recklinghausen. (Archiv)

Ein Polizeiwagen fährt durch die Fußgängerzone in Recklinghausen. (Archiv)

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Der Kreis Recklinghausen gehört zu insgesamt vier Corona-Hotspot-Kreisen in NRW, in denen der Bewegungsradius auf 15 Kilometer eingeschränkt wurde. Für einen 51 Jahre alten Mann aus Oer-Erkenschwick ist „nicht nachvollziehbar, warum eine Infektion innerhalb des Radius weniger wahrscheinlich sein sollte als außerhalb des Radius“, wie seine Anwältin Katja Lukassek aus Marl sagt.

In der Nacht zu Dienstag war die Kostenpflichtiger Inhalt Regionalverordnung in Kraft getreten, am Mittwochabend ging der Eilantrag des Mannes beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) ein. Er klagt darauf, dass die Regelung außer Vollzug gesetzt wird. Seine Begründung: Das Verhältnis zwischen einer Einschränkung der Grundrechte einerseits – in diesem Fall einer Bewegungseinschränkung – und einer positiven Wirkung auf die Inzidenz andererseits ist seiner Überzeugung nach nicht unbedingt gegeben, wie Anwältin Lukassek sagt. „Es dürfte ja eher entscheidend sein, wie viele Sozialkontakte jemand hat, und nicht, wie weit er sich von seinem Wohnort entfernt bewegt.“

Der Mann sei selbst Jurist und ihm sei wichtig zu betonen, dass er weder ein Querulant noch ein Coronaleugner sei. „Er nimmt das Virus sehr ernst und war selbst im Dezember in häuslicher Quarantäne, nachdem er positiv getestet worden war“, sagt Lukassek. „Er hält sich auch an alle Regeln, die er für nachvollziehbar hält, weil sie dabei helfen, die Pandemie einzudämmen.“ Dazu gehörten vor allem die Kontaktbeschränkungen und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Der 15-Kilometer-Radius sei aber eine Regel, die weder erforderlich noch angemessen sei. „Es ist für ihn auch nicht nachvollziehbar, dass Nachbarstädte wie Gelsenkirchen und Bottrop, die höhere Werte wie der Kreis Recklinghausen haben, die Regelung nicht eingeführt haben“, sagt Lukassek. Ein weiterer Punkt des Eilantrags ist, dass die Regelung „nicht ausreichend bestimmt ist“, wie die Anwältin sagt. Der Startpunkt für den Radius sei zwar die Grenze des Heimatorts, aber es sei unklar, ob das auch für den Zielort gelte – oder ob dort nicht die Stadtgrenze, sondern der Aufenthaltsort maßgeblich sei. „Also darf ich von Oer-Erkenschwick zwar nicht in den Bochumer Süden fahren, aber in einen anderen Stadtteil schon? Das ist nicht nachvollziehbar.“ Der Mann selbst ist nur beruflich von der 15-Kilometer-Grenze betroffen, für den Weg zur Arbeit gilt aber eine Ausnahmegenehmigung. Ihm gehe es eher darum, ein Zeichen zu setzen gegen die seiner Meinung nach nicht gut begründete Bestimmung.

Bis das Gericht über den Eilantrag entscheidet, werden einige Tage vergehen, wie eine Sprecherin des OVG sagt. „Der zuständige Senat bemüht sich, das so schnell wie möglich zu machen.“ Die 15-Kilometer-Regel gilt zunächst bis Ende Januar. Das NRW-Gesundheitsministerium muss sich nun zu dem Verfahren äußern, dann wird es einen Beschluss des Senats geben.

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