Urteil des OVG Münster Sami A. muss nicht zurückgeholt werden

Düsseldorf · Der mutmaßliche islamistische Gefährder Sami A. muss nicht nach Deutschland zurückgeholt werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies eine entsprechende Beschwerde des Tunesiers gegen eine Entscheidung der Vorinstanz zurück.

 Das Gebäude des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster (Symbolbild).

Das Gebäude des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster (Symbolbild).

Foto: dpa/Bernd Thissen

Nachdem Tunesien in einer diplomatischen Note zugesichert hatte, dass Sami A. dort keine Folter drohe, gebe es gegen die Abschiebung keine Einwände mehr.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde des Mannes abgelehnt. Die vorgelegten Unterlagen reichten nicht aus, um eine Verletzung seiner Grundrechte nachzuweisen, hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Monat entschieden. Noch nicht entschieden ist damit  über einen Antrag des mutmaßlichen Ex-Leibwächters von Osama bin Laden beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Abschiebung hatte auch einen Streit zwischen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) ausgelöst.

(kib)
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