Land kassiert verfassungswidrigen Etatentwurf Schluss mit der Trickserei

Meinung | Düsseldorf · Das Land gibt seine Haushaltsakrobatik in Sachen Rettungsschirm auf. Schleierhaft bleibt, warum die Landesregierung meinte, mit einem solch waghalsigen Manöver durchkommen zu können.

NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk scheitert mit seinem Versuch, Rettungsschirm-Mittel umzuwidmen.

NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk scheitert mit seinem Versuch, Rettungsschirm-Mittel umzuwidmen.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Natürlich ist von einer Landesregierung bei ihrer Arbeit Kreativität gefragt. Zumal wenn man sich in einer Krisensituation wie der augenblicklichen befindet. Allerdings hat es Schwarz-Grün dabei übertrieben. Denn die Kreativität darf nicht soweit gehen, dass Mittel in Milliardenhöhe mit Tricksereien schuldenfinanziert beschafft werden, um sich weiterhin mit dem Label „Einhaltung der Schuldenbremse“ schmücken zu können.

Dass es sich um Tricksereien handelte, dafür gab es früh Anzeichen. Ministerpräsident und Finanzminister sprachen davon, verbliebene Mittel aus dem Corona-Rettungsschirm zur Abfederung der Energiekrise einsetzen zu wollen. Wie dehnbar zumindest aus Sicht der Regierung der Begriff der vorhandenen Mittel ist, zeigte dann, dass diese dann nach der Ankündigung überhaupt erst einmal als Kredite aufgenommen werden mussten.

Hinzu kommt, dass der Landesrechnungshof schon bei der Verwendung der Coronamitteln bemängelt hatte, dass es dabei zu massiven Verstößen gekommen war. Die Präsidentin kritisierte zuletzt imKostenpflichtiger Inhalt Interview mit unserer Redaktion, dass vom Parlament freigegebene Mittel für andere Zwecke eingesetzt wurden. Auch ein zugesagtes, echtes Monitoring hat es am Ende nie gegeben. Das befeuert die Sorge, dass das Land in Sachen Rettungsschirm für die Energiekrise ähnlich verfahren könnte.

Besonders schleierhaft ist bei dem ganzen Vorgang, dass ausgerechnet der langjährige, fachlich höchst anerkannte Finanzpolitiker Marcus Optendrenk meinte, Mittel umwidmen zu können, für die das Parlament einen ganz klaren Auftrag gegeben hatte. Es reicht am Ende nicht, in Sonntagsreden die Haushaltspolitik als die Königsdisziplin des Parlaments herauszustellen und anschließend auf diese Worte zu pfeifen.

Es ist gut, dass die Parlamentarier die Landesregierung mit diesem Vorgehen nicht haben davon kommen lassen. Es ist gut, dass der Landesrechnungshof in seltener Schärfe von Verfassungswidrigkeit gesprochen hat. Das erspart am Ende der Regierung Wüst eine noch größere Niederlage vor dem Gerichtshof in Münster. Nun wird das Land beweisen müssen, dass es bei der Verwendung der fünf Milliarden Euro sorgsamer ans Werk geht, als bei der gescheiterten Ursprungslösung.

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