Forderung der NRW-Schulministerin Bund muss mehr für Ganztag an Grundschulen zahlen

Düsseldorf · Seit 2003 gibt es die Ganztagsbetreuung an Grundschulen in NRW. Ab 2025 soll nach dem Willen des Bundes ein Rechtsanspruch gelten. Die Schulministerin stellt nun erstmals Forderungen.

 Schüler einer Grundschule schreiben.

Schüler einer Grundschule schreiben.

Foto: dpa/Daniel Karmann

In den Verhandlungen über einen Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen (OGS) fordert NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) deutlich mehr Bundesmittel. „Die zwei Milliarden für ganz Deutschland können nicht mehr als eine Anschubfinanzierung sein, die weitere Finanzierung ist bisher völlig ungeklärt“, sagte Gebauer unserer Redaktion. Mehr und qualitativ bessere Ganztagsangebote seien zwar erstrebenswert. „Aber einen bundesgesetzlich geregelten und bundesweit standardisierten Rechtsanspruch auf Ganztag, den dauerhaft allein die Ländern und Kommunen zu finanzieren haben, kann es so nicht geben.“

Die Ministerin äußert sich damit erstmals zu den gerade begonnenen Gesprächen zwischen Bund und Ländern über den ab 2025 geltenden Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz, den die große Koalition beschlossen hatte. NRW nimmt dabei eine koordinierende Rolle ein. Ähnlich wie beim Digitalpakt sind auch hier Bund, Länder und Kommunen beteiligt.

Lehrer-, Eltern- und Schulverbände in NRW verlangen, dass auch Qualitätsstandards eingeführt werden. Die Betreuer müssten eine pädagogische Qualifikation nachweisen. Pro Schüler müsse eine Mindestquadratmeterzahl von drei eingehalten werden. In NRW besuchen 300.000 Grundschüler die OGS und damit 46 Prozent. Der Bedarf wird aber auf 70 Prozent geschätzt.

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