Tradition im Ruhrgebiet Steigerlied und Trinkhallenkultur sind immaterielles Kulturerbe

Düsseldorf · Das Steigerlied gilt als die Hymne des Ruhrgebiets. Trinkhallen bildeten der Jury zufolge "eine Plattform für den Austausch und die Integration insbesondere in urbanen Milieus".

 Kiosk-Besitzer Thomas Paul (l.) sitzt mit Kunden vor seiner Trinkhalle in Essen.

Kiosk-Besitzer Thomas Paul (l.) sitzt mit Kunden vor seiner Trinkhalle in Essen.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Das Steigerlied und die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet sind in Nordrhein-Westfalen nun offiziell immaterielles Kulturerbe. Vertreter der beiden Kulturformen erhielten am Mittwoch die Urkunde, wie das nordrhein-westfälische Kulturministerium in Düsseldorf mitteilte. Bereits im vergangenen Jahr waren das Steigerlied und die Trinkhallenkultur in das Landesinventar für immaterielles Kulturerbe aufgenommen worden.

"Es ist ihrem großen ehrenamtlichen Engagement zu verdanken, dass das Steigerlied und die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet nun als Immaterielles Kulturerbe des Landes anerkannt sind", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Klaus Kaiser (CDU). "Sie haben mit ihren Vorschlägen das Augenmerk auf zwei besondere kulturelle Phänomene gelenkt, die in Nordrhein-Westfalen als lebendige und identitätsstiftende Traditionen fest verankert sind."

Das Steigerlied, auch "Lied des Bergmanns" genannt, gilt als die Hymne des Ruhrgebiets. Seine Wurzeln reichen bis ins 16. Jahrhundert zurück. Heute wird es vor jedem Heimspiel des Fußballvereins Schalke 04 im Stadion gesungen. Es habe eine "hohe identitätsstiftende Wirkung", so Jury-Sprecherin Eva-Maria Seng.

Trinkhallen bildeten "eine Plattform für den Austausch und die Integration insbesondere in urbanen Milieus", hieß es von Seiten der Jury. Im Landesinventar befinden sich nun zwölf Einträge, darunter die Martinstradition, der Rheinische Karneval, das Schützenwesen und die Bolzplatzkultur.

(chal/kna)
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