Karlsruhe Verfassungsgericht prüft Filmförderung

Karlsruhe · Die Filmförderung wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Die obersten Richter wollen am 8. Oktober in Karlsruhe prüfen, ob die Finanzierung der Filmförderung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Die Beschwerde haben Kinobetreiber eingereicht, die nach dem Filmfördergesetz zur Finanzierung herangezogen werden. Ihr Beitrag richtet sich nach dem Kartenverkauf aller gezeigten Filme. Da sie ganz überwiegend ausländische Produktionen im Programm hätten, sei nicht einzusehen, warum diese den deutschen Film fördern sollten.

(DPA)
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