Verkauf an Minderjährige Bundesverwaltungsgericht prüft Indizierung von Bushido-Album „Sonny Black“

Leipzig · Das Bundesverwaltungsgericht prüft am Mittwoch ob ein Album des Rappers Bushido zu Unrecht als jugendgefährdend eingestuft wurde. Dabei geht es um das 2014 veröffentlichte Werk „Sonny Black“.

 Bushidos umstrittenes Album „Sonny Black“ beschäftigt am 30. Oktober das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Bushidos umstrittenes Album „Sonny Black“ beschäftigt am 30. Oktober das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Das oberste Verwaltungsgericht in Leipzig muss abschließend über die Klage des Musikers gegen die Indizierung seines im Jahr 2014 veröffentlichten Werks "Sonny Black" entscheiden. Die Bundesprüfstelle setzte das Album auf die Liste jugendgefährdender Medien, weshalb es nicht an Minderjährige verkauft werden durfte. (Az. BverwG 6 18.18)

Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage Bushidos zunächst ab, weil viele Texte unter anderem Gewalt verherrlichen würden. Im Berufungsverfahren entschied dagegen das Oberverwaltungsgericht Münster, dass das Album unrechtmäßig auf der Liste gestanden habe, und hob deshalb die Entscheidung der Bundesbehörde auf. Das Gericht begründete dies damit, dass das Vorgehen der Prüfstelle bei der Abwägung zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit Defizite aufweise. Die Behörde legte dagegen Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ein.

(atrie/AFP)
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