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Widerstand von Experten Kritik an Plänen zur Überwachung von Lebensmittel-Betrieben

Berlin · Ärzte, Kontrolleure und Verbraucherorganisation haben die Pläne von Agrarministerin Julia Klöckner kritisiert. Sie will die Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben senken und dafür verstärkt in Problem-Betrieben kontrollieren.

 Arbeiter in einem Schlachthof (Symbolfoto).

Arbeiter in einem Schlachthof (Symbolfoto).

Foto: dpa/Ingo Wagner

Die Pläne der Bundesregierung zu Kontrollen in Lebensmittel-Betrieben stoßen auf Widerstand. Amtstierärzte, Lebensmittelkontrolleure und die Verbraucherorganisation Foodwatch forderten am Freitag den Bundesrat auf, die Verwaltungsvorschrift aufzuhalten. Geplant ist, die Mindest-Zahl der Routinekontrollen zu senken, um Kapazitäten für einen genaueren Blick auf Problem-Betriebe frei zu schaufeln. Das Kabinett hat dem Vorschlag von Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) schon zugestimmt. Das Ministerium hatte betont, dass die Änderung auf Wunsch der Bundesländer erfolgten, die für die Kontrollen zuständig sind.

Plankontrollen würden um bis zu 30 Prozent reduziert, sagte der Präsident des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte, Holger Vogel. Sich auf Anlasskontrollen zu konzentrieren, bedeute, den Verstößen „hinterherzulaufen“. Der Vize-Chef des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands, Maik Maschke, erklärte, eine Verringerung der Kontrollhäufigkeit dürfe „nicht der Kassenlage der öffentlichen Hand geschuldet sein“. Foodwatch-Chef Martin Rücker warf Klöckner vor, die Öffentlichkeit zu täuschen, indem sie ihre Reform als Stärkung der Kontrollen verkaufe.

In der Verwaltungsvorschrift heißt es, es bleibe möglich, einen Betrieb täglich zu kontrollieren, wenn eine Behörde feststelle, dass vom Betrieb ein entsprechend hohes Risiko ausgehe. Ziel sei nicht, die Kontrolldichte zu verringern, sondern sie stärker auf „neuralgische Punkte“ auszurichten. Konkret wird die Mindest-Frequenz der Regelkontrollen etwa für Betriebe der höchsten Risikoklasse von arbeitstäglich auf mindestens wöchentlich gesenkt, die der Risikoklasse 2 von wöchentlich auf mindestens monatlich und der Risikoklasse 3 von monatlich auf mindestens vierteljährlich.

(cpas/dpa)
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