Neue Regeln für Hundehaltung „Gassi-Regeln“ sorgen für Kopfschütteln

Haan · Hundebesitzer reagieren verhalten auf die Äußerungen der Ministerin, die Vorgaben fürs Gassi-Gehen erlassen will. Grund für die Skepsis ist vor allem die Tatsache, dass sich die neuen Regeln kaum kontrollieren lassen.

 Genügend Auslauf, keine Haltung an der Kette und ein Verbot der Ausstellung von Tieren mit bestimmten Merkmalen - mit strengeren Regeln will das Bundeslandwirtschaftsministerium eine artgerechte Hundehaltung garantieren. Unser Bild zeigt Nicole Froemer und Ellie.

Genügend Auslauf, keine Haltung an der Kette und ein Verbot der Ausstellung von Tieren mit bestimmten Merkmalen - mit strengeren Regeln will das Bundeslandwirtschaftsministerium eine artgerechte Hundehaltung garantieren. Unser Bild zeigt Nicole Froemer und Ellie.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Die Ankündigung von Bundeslandwirtschafts-Ministein Julia Klöckner, ab Anfang nächsten Jahres eine Gassipflicht für Hundehalter einzuführen sowie strengere Regeln für Züchter, stößt bei vielen auf Zustimmung, bei anderen auf Unverständnis. Schon die etwas unglückliche Formulierung „mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf für Hunde“ sorgte dafür, dass diese Forderung von vielen falsch interpretiert wurde. Es bedeutet nicht, dass Hundehalter zweimal eine Stunde Gassi gehen sollen, sondern mindestens zweimal Gassi gehen, insgesamt eine Stunde am Tag.

Desweiteren soll die Kettenhaltung verboten werden, gleichfalls verboten soll es sein, den Hund den ganzen Tag allein zu lassen. Für Nicole Froemer vom Verein Kötergedöns ist die geplante Verordnung ein Schritt in die richtige Richtung. „Wir sind sehr dankbar und sehr froh über diese Verordnung“, sagt sie. Vor allem Klöckners Äußerung, dass Hunde keine Kuscheltiere seien, begrüße sie als Tierschützerin.

Auch die strengeren Regeln für Züchter, die unter anderem vorschreiben, dass sich die Züchter mindestens vier Stunden täglich mit den Welpen beschäftigen, findet Nicole Froemer wichtig. „Die Welpen müssen sozialisiert werden.“

Dennoch geht dem Verein Kötergedöns die Verordnung noch nicht weit genug. So wünscht er sich eine Hundeführerschein-Pflicht, also einen Hundeführerschein als Bedingung für die Anschaffung eines Hundes. „Das ist nicht schwer zu realisieren“, sagt Nicole Froemer. Die Menschen würden es sich dann genauer überlegen, ob sie überhaupt die Verantwortung für einen Hund übernehmen wollen.

Hundehalter selbst sehen Julia Klöckners Verordnung als überflüssig, ja, als Farce an. „Was ist das denn wieder für ein blinder Aktionismus?“, fragte Heike Förster. „Im Prinzip sind solche Sachen schon längst im Tierschutzgesetz, in der Tierschutzhundeverordnung und in den Hunde-VO der Länder geregelt. Und richtige Kettenhaltung ist bei uns seit Jahrzehnten verboten.“

Johann Melzer meint: „Das soll doch wieder nur davon ablenken, dass die Nutztiere immer noch in tierquälerischer Massentierhaltung gehalten werden. Mit dem Bauernverband traut sich die Ministerin nicht anzulegen. Hier wären Verordnungen zum Wohl der Tiere viel wichtiger. Mit dieser Verordnung will sich die Weinkönigin nur das Image einer Tierschützerin geben.“ Marie Jobst empfindet die Verordnung als „Augenwischerei“. „Das lässt sich doch überhaupt nicht kontrollieren“, ist sie überzeugt. „Die bekommen es ja noch nicht einmal hin, die Verpflichtung der Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde wegzumachen, durchzusetzen. Wie soll denn die neue Verordnung durchgesetzt werden? Wer kontrolliert die Privatpersonen? Ich finde, Gesetze, die niemand kontrolliert, haben wir schon genug.“

Ja, das ist die Frage: Wer kontrolliert die Einhaltung der Verordnung? Julia Klöckner verweist darauf, dass das die Sache der Länder sei. Nicole Froemer von Kötergedöns meint dazu: „Die Nachbarschaft weiß es.“ Wem auffalle, dass die Verordnung nicht eingehalten wird, kann den entsprechenden Hundehalter anzeigen. „Man hat nun ein Instrument, auch wenn es nicht leicht zu handhaben ist.“ Sicherlich ist ein persönliches Gespräch einer gesunden Nachbarschaft zuträglicher, als gleich eine Anzeige zu erstatten.

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