Papier des Arbeitsministeriums Zahl der Mindestlohnkontrollen bei Arbeitgebern ist 2020 um 18 Prozent gesunken

Die Zahl der Mindestlohnkontrollen bei Arbeitgebern ist im vergangenen Jahr um 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Gleichzeitig erhöhte sich jedoch nach Angaben der Bundesregierung die Schadenssumme, die durch Mindestlohnbetrug entstanden ist, um acht Prozent auf 816 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort des Arbeitsministeriums auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Susanne Ferschl hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

 Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn finden Zollbeamte häufig auf Baustellen.

Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn finden Zollbeamte häufig auf Baustellen.

Foto: dpa/Boris Roessler

Demnach führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls, die für die Mindestlohnkontrollen zuständig ist, im Jahr 2020 rund 44.700 Arbeitgeberprüfungen durch, das sind rund 10.000 weniger als im Vorjahr. Ein knappes Drittel oder 27 Prozent aller Prüfungen wurden im Bauhaupt- und Nebengewerbe durchgeführt. Das waren rund fünf Prozent weniger als im Jahr zuvor, obwohl die Baubranche von der Corona-Krise weitgehend verschont geblieben ist.

Auch in anderen Branchen, die wenig von der Pandemie betroffen waren, gingen die Arbeitgeberprüfungen teils drastisch zurück. So nahmen sie in der Pflegebranche um 17 Prozent ab, im Speditions- und Transportgewerbe um 26 Prozent. Auch in Branchen wie dem Gastgewerbe, das von der Pandemie stark betroffen ist, sanken die Arbeitgeberprüfungen als unmittelbare Folge der Betriebsschließungen um 31 Prozent.

Die Zahl eingeleiteter Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Arbeitgeber, die den Mindestlohn umgingen, ging um 15 Prozent auf 4220 im Jahr 2020 zurück. Mit rund 1000 Verstößen wurden die meisten Verfahren gegen Arbeitgeber im Baugewerbe eröffnet. „Beim Mindestlohn wird branchenübergreifend betrogen, Pandemie hin oder her“, sagte die Linken-Politikerin Ferschl. Schon vor Corona seien die Kontrollen rückläufig gewesen. Beschäftigte um den Mindestlohn zu prellen, sei „kriminell“, so Ferschl. „Wenn Arbeitgeber nicht sanktioniert werden, laufen Gesetze ist Leere“, sagte sie. „Neben Schwerpunktstaatsanwaltschaften brauchen die Kontrollbehörden mehr Personal, um die Einhaltung der Lohnuntergrenze flächendeckend überprüfen zu können.“ Hierzu müsse die Bundesregierung die finanziellen Mittel bereitstellen. „Alles andere ist eine Einladung an die Arbeitgeber zum Betrug“, sagte Ferschl. Allerdings hatte die Bundesregierung das Personal der FKS in der Vergangenheit bereits in mehreren Schritten erheblich aufgestockt.

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