Missgeschick wirft Fragen auf Welche Regel greift nach Bayerns Wechselfehler?

Freiburg · Nach der Wechselpanne von Bundesliga-Spitzenreiter Bayern München gibt es Unklarheiten über die anzuwendenden Regularien. Der Fall sorgt für nachhaltige Diskussionen. Über welche Regeln debattiert wird.

Die spektakulärsten Wechselfehler im deutschen Fußball
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Foto: dpa/Guido Kirchner

Der Wechselfehler des FC Bayern im Bundesliga-Spiel beim SC Freiburg hat Rätselraten um die Regel-Auslegung ausgelöst. Auch Experten streiten darüber, welcher Passus der Regularien des Deutschen Fußball-Bundes in diesem Fall zu Anwendung kommen müsste. Die Münchner hatten kurz vor Schluss für einige Sekunden mit zwölf Profis gespielt, weil Kingsley Coman bei seiner geplanten Auswechslung wegen einer falsch angezeigten Rückennummer nicht gleich den Platz verlassen hatte.

Möglich wäre in diesem Fall die Anwendung der Regel 3 der Fußball-Regeln des DFB. Darin heißt es unter anderem im Abschnitt „Zusätzliche Personen auf dem Spielfeld“:

„Wenn ein Teamoffizieller, ein Auswechselspieler, ein ausgewechselter oder des Feldes verwiesener Spieler oder eine Drittperson das Spielfeld betritt, muss der Schiedsrichter:

  • das Spiel nur unterbrechen, wenn eine solche Person ins Spiel eingreift,
  • die Person vom Spielfeld weisen, nachdem das Spiel unterbrochen wurde,
  • und entsprechende Disziplinarmaßnahmen ergreifen

Bei einer Spielunterbrechung aufgrund eines Eingriffs durch:

  • einen Teamoffiziellen, einen Auswechselspieler oder einen ausgewechselten oder des Feldes verwiesenen Spieler wird das Spiel mit einem direkten Freistoß oder Strafstoß fortgesetzt,
  • eine Drittperson wird das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt.“

Schiedsrichter Christian Dingert hatte das Missgeschick beim Bayern-Wechsel erst verspätet bemerkt und die Partie unterbrochen. Nach minutenlangen Debatten setzte der Referee die Begegnung mit Schiedsrichterball fort. Zum Zeitpunkt des Wechselfehlers führten die Bayern 3:1, am Ende gewannen sie 4:1.

DFB-Schiedsrichterchef Lutz Michael Fröhlich nahm nach dem Wechselfehler auch die Referees in die Pflicht. „Es wäre gut gewesen, wenn man vor der Spielfortsetzung noch einmal einen Check gemacht hätte. Das wäre von Schiedsrichter-Seite das Optimale gewesen“, sagte Fröhlich der Deutschen Presse-Agentur. Er kündigte eine interne Aufarbeitung mit Referee Dingert an. „Es werden immer mal wieder Fehler vorkommen. Das sind Menschen, wir besprechen das in Ruhe mit ihm und seinem Team“, sagte Fröhlich.

Debattiert wird darüber, ob in diesem Fall auch Paragraf 17 Absatz 4 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB angewendet werden könnte. Darin heißt es:

„War in einem Spiel ein Spieler nicht spiel- oder einsatzberechtigt, so ist das Spiel für die Mannschaft, die diesen Spieler schuldhaft eingesetzt hatte, mit 0:2 verloren und für den Gegner mit 2:0 gewonnen zu werten, es sei denn, das Spiel war nach dem Einsatz des nicht spiel- oder einsatzberechtigten Spielers noch nicht durch den Schiedsrichter fortgesetzt. In diesem Fall bleibt die Spielwertung bestehen.“

Die Verantwortlichen des SC Freiburg prüfen noch einen Einspruch. „Stand ist nach wie vor, dass sie sich das anschauen“, sagte ein Vereinssprecher der Deutschen Presse-Agentur. „Wir werden etwas kommunizieren, wenn es etwas zu kommunizieren gibt. Einen Zeitplan haben wir dafür nicht“, sagte der SC-Sprecher.

Der Protest müsste aber bis Montagnachmittag eingelegt werden. Sollten die Freiburger davon absehen, wird auch der Deutsche Fußball-Bund nicht tätig werden. „Der Kontrollausschuss hat keine rechtlichen Möglichkeiten, Einspruch gegen die Spielwertung einzulegen“, sagte ein DFB-Sprecher. „Dies kann der SC Freiburg beim DFB-Sportgericht innerhalb von 48 Stunden machen. Dieses Recht ist ihm unbenommen“, hieß es vom DFB weiter. Nach dpa-Informationen habe es sich aus Sicht des Verbands bei dem Vorfall nicht um eine Regelwidrigkeit, sondern um einen Irrtum gehandelt.

(dpa/old)
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