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„Operation Aderlass“ Vier Jahre und zehn Monate Haft für Dopingarzt Mark S.

München · Der Erfurter Mediziner Mark S. ist am Landgericht München zu einer Haftstrafe von fast 5 Jahren verurteilt worden. Außerdem erteilten die Richter ein Berufsverbot für den Doping-Arzt und sprachen weitere Helfer schuldig.

 Mark S. (Mitte) Im Landgericht München (Archiv).

Mark S. (Mitte) Im Landgericht München (Archiv).

Foto: AFP/PETER KNEFFEL

Der Hauptangeklagte Mark S. nahm das Urteil fast regungslos zur Kenntnis, die Hoffnungen auf eine milde Bestrafung waren nach den entscheidenden Worten der Vorsitzenden Richterin Marion Tischler schnell beendet. Vier Jahre und zehn Monate Haft, drei Jahre Berufsverbot und eine Geldbuße von 158.000 Euro lautet die Strafe für den Erfurter Sportmediziner im größten Dopingprozess der jüngeren Geschichte.

Eine Chronologie des Doping-Skandals
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Foto: dpa/Jfk

Knapp zwei Jahre nach den aufsehenerregenden Razzien der Operation Aderlass befand das Landgericht München II Mark S. in 24 Fällen der Anwendung von Dopingmethoden sowie in zwei Fällen des unerlaubten Inverkehrbringens von Arzneimitteln für schuldig. Darin enthalten ist auch der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung.

"Von diesem 'Dopingsystem', so nenne ich es jetzt mal, davon sind Sie der Kopf. Sie haben in gewisser Weise ihr soziales Umfeld instrumentalisiert", sagte Tischler, die deutliche Worte dafür fand, dass S. einer Sportlerin ein nicht für Menschen zugelassenes Medikament verabreichte. Dies sei ein "Menschenexperiment" gewesen und "jenseits jeglicher ethischer Maßstäbe".

Mark S., in dunkelblauem Pulli und dunkelgrauer Hose gekleidet, folgte der Urteilsbegründung aufmerksam, ab und an schrieb er mit. Seine Verteidiger hatten in ihrem Plädoyer eine Strafe von drei Jahren für angemessen gehalten, die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft und fünf Jahre Berufsverbot gefordert.

Auch die Mitangeklagten wurden verurteilt. Dirk Q. bekam zwei Jahre und vier Monate, die Krankenschwester Diana S. ein Jahr und vier Monate auf Bewährung. Der Rettungssanitäter Sven M. (320 Tagessätze a 20 Euro) sowie Ansgard S., Vater von Mark S. (280 Tagessätze a 35 Euro), kamen mit Geldstrafen davon. Rechtskräftig sind alle Urteil noch nicht.

S. hatte in seinen Schlussworten eine Woche zuvor deutliche Reue gezeigt. Strafmildernd legte ihm das Gericht zudem die umfangreiche Kooperation mit den Ermittlungsbehörden aus. "Sie haben verstanden, was da falsch ist. Das ist ein Entwicklungsprozess, den wir wahrgenommen haben", sagte die Richterin. Die Übergabe eines slowenischen Handys sei eine "massive Hilfe" gewesen, "ohne die der Prozess in dieser Form nicht stattgefunden hätte".

In der Begründung zum Berufsverbot konstatierte Tischler allerdings auch: "Sie haben nicht aufgehört. Das sind Handlungsweisen, die für die Prognoseentscheidung maßgeblich sind". Man könne nicht ausschließen, dass ähnliche Rechtsverletzung wieder passierten: "Die bloße Verurteilung zur Strafe ist unseres Erachtens nicht ausreichend."

"Es ist ein hartes Strafmaß, aber genau richtig", sagte der Sportrechtsexperte Michael Lehner dem SID: "Das Anti-Doping-Gesetz hat seine Feuertaufe bestanden." Der knapp vier Monate dauernde Prozess war der erste große "Stresstest" für die 2015 verabschiedeten neuen Regelungen.

"Endlich erleben wir ein Urteil, das für die Betrüger im Sport drakonische Strafen beinhaltet", sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann: "Das ist ein enorm wichtiges Signal an den gesamten Weltsport und eine wertvolle Bestätigung für all diejenigen, die den Fair-Play-Gedanken respektieren und praktizieren."

Die Sportausschuss-Vorsitzende Dagmar Freitag betonte: "Die kriminellen Netzwerke haben nun unmissverständlich vor Augen geführt bekommen, dass schwere Dopingvergehen mit einer nicht unerheblichen Haftzeit bestraft werden können." Auch das Internationale Olympische Komitee (IOC) begrüßte die Entscheidung. "Die Bestrafung der Entourage ist ein entscheidender und lange Zeit nicht genug beachteter Bestandteil des Kampfes gegen Doping", sagte ein IOC-Sprecher.

Eine der Hoffnungen von Experten, dass im Laufe der Verhandlung neue Namen ans Tageslicht kommen würden, erfüllte sich allerdings nicht. Bekannt ist damit weiterhin die Verwicklung von 23 Sportlern aus acht Ländern. Betroffen waren unter anderem prominente Sportveranstaltungen wie die Olympischen Spiele 2014, 2016 und 2018, die Tour de France 2018, der Giro d'Italia 2016 und 2018 sowie die Vuelta 2017.

Bei der nordischen Ski-WM in Seefeld 2019 war das Doping-Netzwerk dann durch die Operation Aderlass implodiert. Die Bilder des österreichischen Langläufers Max Hauke, der während einer Bluttransfusion auf frischer Tat ertappt wurde, gingen um die Welt. Fast zeitgleich war S. in Erfurt festgenommen worden, seitdem saß er in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird auf seine Haftstrafe angerechnet.

Durch die Geständnisse der Angeklagten während des Prozesses gab es tiefe Einblicke in das System. Passagen der Aussagen erinnerten dabei an einen Krimi, dessen Handlung sich von Tallinn über Falun bis ins Zillertal und durch Hotelzimmer, Trachtenläden und Möbelgeschäfte erstreckte - und letztlich vor Gericht endete.

(kron/dpa/SID)
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