Franz-Peter Tebartz-van Elst Strafbefehl gegen Limburger Bischof

Limburg · Die Affäre um einen Luxusflug nach Indien holt Franz-Peter Tebartz-van Elst ein.

Den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst erwartet offenbar ein Strafbefehl wegen einer Falschaussage im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet, ein entsprechender Bescheid der Hamburger Staatsanwaltschaft sei ergangen. Bleibe die Strafe unter einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen und akzeptiere Tebartz-van Elst diese Entscheidung, sei er nicht vorbestraft, gebe aber den Rechtsverstoß zu. Andernfalls würde ein Hauptverfahren eröffnet. Die Behörde wollte die Angaben weder bestätigen noch dementieren. Ein Bistumssprecher erklärte, seines Wissens liege dem Bischof bislang kein Strafbefehl vor.

Tebartz hatte bestritten, dass ein Redakteur des "Spiegel" ihn nach seinem Erste-Klasse-Flug gefragt habe. Auch habe er nicht behauptet, die Business-Klasse genutzt zu haben. Sowohl die Rückfrage als auch die Antwort sind jedoch auf einem Handy-Video dokumentiert.

Auch wegen der Kostenexplosion beim Bau des Limburger Bischofssitzes steigt der Druck auf Tebartz. Der Sprecher des Vermögensverwaltungsrates des Bistums, Jochen Riebel, sagte der "FAZ": "Ich kann es mir nur so erklären, dass der Bischof von Limburg entweder ein raffinierter Betrüger oder krank ist."

(RP)
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