Bodo Ramelow Erfolg für Linkspolitiker bei Verfassungsgericht
Karlsruhe · Der Verfassungsschutz darf Abgeordnete aus dem Bundestag oder Landtagen nur in besonderen Ausnahmefällen beobachten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die jahrelange Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow für verfassungswidrig.
10.10.2013
, 11:30 Uhr
Ein derartiger Eingriff in das freie Mandat sei nur gerechtfertigt, wenn ein Politiker die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfe. Das sei bei Ramelow nicht der Fall, er sei nur aufgrund seiner Parteimitgliedschaft beobachtet worden.