Bodo Ramelow Erfolg für Linkspolitiker bei Verfassungsgericht

Karlsruhe · Der Verfassungsschutz darf Abgeordnete aus dem Bundestag oder Landtagen nur in besonderen Ausnahmefällen beobachten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die jahrelange Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow für verfassungswidrig.

Ein derartiger Eingriff in das freie Mandat sei nur gerechtfertigt, wenn ein Politiker die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfe. Das sei bei Ramelow nicht der Fall, er sei nur aufgrund seiner Parteimitgliedschaft beobachtet worden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort