"Staat muss Gewalttäter festsetzen"

Interview Thomas Oppermann (SPD) zu Sicherungsverwahrung und Hartz IV

Kinder aus Hartz-IV-Familien sollen künftig über Gutscheine oder Chipkarten bessere Bildungschancen erhalten. Ist das ein geeigneter Weg?

Oppermann Die Bildungschancen von Kindern insbesondere armer Eltern müssen wir dringend verbessern. Eine Chipkarte, mit der alle Kinder gleichermaßen ausgestattet werden und die freien Zutritt zu Sport und Kultureinrichtungen ermöglicht, ist eine Idee, die man genauer prüfen müsste. Das wird sich aber in den verschiedenen Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden nicht einfach umsetzen lassen.

Was wäre die Alternative?

Oppermann Wer Kindern armer Eltern helfen will, muss ihnen einen Platz in einer gut ausgestatteten Ganztagsschule anbieten. Ein Rechtsanspruch für alle Kinder auf den Besuch einer Ganztagsschule, inklusive eines warmen Mittagessens, hilft den Kindern mehr als Bargeld. Das würde die komplizierte Regelsatzdebatte mit einem Schlag erleichtern.

Ist damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen genüge getan?

Oppermann Ein Platz in einer Ganztagsschule, inklusive kostenloses Mittagessen, wird vom Bundesverfassungsgericht sicher als Teil der staatlichen Unterstützung anerkannt.

Wie soll das finanziert werden?

Oppermann Das wäre das richtige Thema für einen echten Bildungsgipfel der Bundesregierung. Finanzieren ließen sich die Ganztagsschulen durch eine maßvolle Anhebung des Spitzensteuersatzes. Die Einnahmen sollten dann zu einem großen Teil den Ländern und Kommunen direkt zufließen.

Auf welcher Seite stehen Sie beim Streit der Bundesregierung um die Sicherungsverwahrung?

Oppermann Auf der Seite der Bürger! Ich halte es für absolut unerträglich, wie leichtfertig die Bundesregierung die legitimen Sicherheitsbedürfnisse der Menschen aufs Spiel setzt. Wir haben etwa 80 rückfallgefährdete Schwerverbrecher, von denen einige schon wieder auf freiem Fuß sind. Und die Bundesregierung streitet sich immer noch, ob sie die nachträgliche Sicherungsverwahrung nachbessern muss oder ob Experimente mit elektronischen Fußfesseln der bessere Weg sind.

Was schlagen Sie vor?

Oppermann Eine elektronische Fußfessel mag in leichteren Fällen geeignet sein, aber es gibt keine Alternative zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. Der Europäische Gerichtshof hat lediglich untersagt, diese rückwirkend anzuordnen. Sollte sich die besondere Gefährlichkeit eines Täters erst während des Vollzuges herausstellen, ist es nicht ausgeschlossen, auch noch nach Verbüßung der Haft seine Freiheit zu beschränken.

Wie muss man mit Ex-Tätern umgehen, die als gefährlich gelten, nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aber entlassen werden müssen?

Oppermann Der Staat hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, gefährliche Gewalttäter festzuhalten. Dazu brauchen wir eine gesetzliche Regelung, die es erlaubt, hochgefährliche Personen in eine geschlossene Einrichtung zu bringen, wo sie arbeiten und sozialtherapeutisch behandelt werden können.

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