Seehofer zu Rechtsextremismus „Kein strukturelles Problem in Sicherheitsbehörden“

Berlin · Bundesinnenminister Horst Seehofer hat den ersten Lagebericht zu rechtsextremistischen Verdachtsfällen vorgelegt und stellte klar, dass er „kein strukturelles Problem mit Rechtsextremismus in den Sicherheitsbehörden“ sehe. Man habe es mit geringen Fallzahl zu tun.

 Horst Seehofer (CSU), Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat (Archivfoto).

Horst Seehofer (CSU), Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat (Archivfoto).

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Dies gelte besonders, wenn man auf die erwiesenen Fälle schaue, sagte Seehofer weiter.

Der Minister betonte aber auch, jeder bekannt gewordene Fall müsse „konsequent aufgeklärt und rigoros verfolgt“ werden. Auch wenn die Zahlen niedrig seien, sei „jeder erwiesene Fall eine Schande“ auch für die Sicherheitsbehörden insgesamt. Seehofer verwies dabei auch auf die besondere Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes.

In den vergangenen Wochen war Seehofer wiederholt dafür kritisiert worden, dass er eine Untersuchung zu Rassismus in der Polizei ablehnt. Mehrere Bundesländer wollen dies nun in Eigenregie vorantreiben.

Von Anfang 2017 bis Ende März 2020 sind bei den Sicherheitsbehörden knapp 380 rechtsextreme Verdachtsfälle registriert worden, darunter 319 bei den Polizeien der Länder. Weitere 1064 solcher Vorkommnisse meldete der Militärische Abschirmdienst (MAD), wie der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, am Dienstag bei der Vorstellung des Lageberichts Rechtsextremismus sagte. Hier geht es um die Bundeswehr.

Neben den 319 Fällen aus den Ländern entfielen demnach 58 auf Bundesbehörden, zum größten Teil auf die Bundespolizei. Berücksichtigt wurden laut Haldenwang in dem Bericht alle Fälle, die Maßnahmen der Behörden nach sich gezogen haben. In einem Teil der Fälle erfolgten Disziplinarmaßnahmen, einige der Betroffenen wurden entlassen.

Haldenwang betonte, die Bandbreite der erfassten Vorfälle sei groß und die Vorwürfe sehr heterogen. Betrachtet worden seien Fälle mit typisch rechtsextremen Merkmalen wie Rassismus, Antisemitismus oder Verherrlichung des Nationalsozialismus.

(ahar/AFP)
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