Gibt es eine Altersgrenze für die Bundeswehr?
Die Altersgrenzen für den Dienst in der Bundeswehr sind in den vergangenen Jahren geändert und vor allem gelockert worden. So ist es nun grundsätzlich mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich, bereits mit 17 Jahren in den Dienst als Soldat einzutreten. Bewerbungen sind ab 16,5 Jahren möglich.
Nach oben hin sind Altersgrenzen weitgehend aufgehoben worden. Statt einer strikten Altersgrenze gibt es nun angepasste ja nach Qualifikation und individuell für die verschiedenen Möglichkeiten des Engagements in der Bundeswehr. So ist es nun auch noch mit über 40 und über 50 Jahren möglich, sich bei der Bundeswehr für verschiedene Karrierewege zu bewerben. Auch die ehemalige Höchstgrenze von 29 Jahren für die Offizierslaufbahn ist mit der Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung im Jahr 2021 aufgehoben worden.
Altersbedingt gilt nun nur noch eine Höchstgrenze von 62 Jahren, bis zu der eine militärische Karriere möglich ist. Allerdings gibt es weiterhin Altersgrenzen für die Beendigung des Dienstverhältnisses und den Beginn des Ruhestandes, die abhängig von der Karriere sind. Berufssoldaten gehen in der Regel mit 62 Jahren in Rente, hohe Offiziere wie Generäle und Oberste mit 65 Jahren.
Für Piloten von Kampfjets ist bereits mit 41 Jahren der Ruhestand angesagt – in jedem Fall sind sie dann nicht mehr als aktive Piloten im Einsatz. Es gibt weitere Ruhestands-Altersgrenzen.
Wie schwer ist der Einstellungstest der Bundeswehr?
Die Aussage dazu ist: „Der Test ist anspruchsvoll, aber schaffbar”. Der Test fragt unter anderem mit Multiple-Choice-Fragen einen breiten Bereich von Allgemeinwissen, Mathematik, räumlichem Vorstellungsvermögen, Geschichte, Politik, Wissen über die Bundeswehr und vielem anderem ab.
Dazu gibt es körperliche Einstellungsvoraussetzungen. Beim Einstellungstest der Bundeswehr gibt es Durchfallquoten von bis zu 75 Prozent der Bewerber. Dabei gibt es allerdings auch unterschiedliche Tests je nach dem gewünschten Einsatzbereich innerhalb der Bundeswehr. Es gibt eine Reihe von frei verfügbaren Möglichkeiten, sich auf die Tests vorzubereiten, unter anderem online oder in Form von Büchern. Insgesamt prüfen die verschiedenen Karrierecenter der Bundeswehr die Bewerber und Bewerberinnen auf ihre Eignung, Leistung und Befähigung für militärische und zivile Laufbahnen bei der Bundeswehr.
In welchen Ländern ist die Bundeswehr aktiv?
Stand August 2023 ist die Bundeswehr in 13 Einsätzen auf drei Kontinenten aktiv. Für diese Auslandseinsätze ist nur ein Bruchteil der gesamten Truppe von insgesamt rund 3500 Soldatinnen und Soldaten derzeit aktiv.
Einsatzgebiete gibt es aktuell im Baltikum (Estland, Lettland und Litauen), in Polen, der Slowakei, Rumänien, in Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, in Griechenland und der Türkei, in Jordanien und dem Irak, im Libanon, im Südsudan, und in der Westsahara. Bis vor kurzem gab es Einsätze in Mali und dem Niger. Außerdem ist die Bundeswehr in mehreren Missionen im Mittelmeer, dem Nordatlantik und dem Atlantik präsent.
Wer entscheidet über Einsätze der Bundeswehr?
Grundsätzlich ist die Bundeswehr eine sogenannte Parlamentsarmee. Das heißt, ein bewaffneter Einsatz muss durch den Deutschen Bundestag genehmigt werden. Die oberste Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr hat der Bundesminister der Verteidigung (aktuell Boris Pistorius, SPD).
Im Verteidigungsfall, also wenn die Bundesrepublik angegriffen wird oder unmittelbar bedroht wird, geht die Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über. Auch die Feststellung des Verteidigungsfalls bedarf aber in der Regel eines Beschlusses des Bundestages. Das regelt etwa Artikel 115a des Grundgesetzes.
Über Einsätze im Rahmen von internationalen Missionen – etwa der Vereinten Nationen, der NATO oder der EU – entscheidet der Bundestag. Vorbereitet werden diese in Abstimmung mit internationalen Partnern und den supranationalen Organisationen in der Kommandoebene der Bundeswehr und im Verteidigungsministerium gemeinsam mit Experten. Nicht bewaffnete Einsätze auf internationaler Ebene wie reine Beobachter- oder Ausbildungsmissionen bedürfen nicht der Zustimmung des Bundestages – sie werden im Bundeskabinett durch die Bundesregierung beschlossen.