Neues Gesetz Kommunalwahl mit Mundschutz und eigenem Kugelschreiber

Berlin/Düsseldorf · CDU, SPD und Liberale im NRW-Landtag einigen sich coronabedingt auf neue Spielregeln für die Kommunalwahlen am 13. September. Es geht vor allem um Fairness und Hygiene. So sollen für Wahlvorschläge weniger Unterschriften nötig sein als sonst üblich.

 Trotz Corona-Krise: Die Kommunalwahlen sollen am 13. September in NRW stattfinden.

Trotz Corona-Krise: Die Kommunalwahlen sollen am 13. September in NRW stattfinden.

Foto: dpa/Ina Fassbender

Auch bei anhaltender Corona-Krise sollen die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen wie geplant am 13. September stattfinden. Dafür haben sich CDU, SPD und FDP im Landtag auf eine Reihe von Gesetzesänderungen geeinigt, die für eine Wahl ohne Virenübertragung und für Fairness unter den Wettbewerbern sorgen sollen.

Für den Wahltag selbst sollen die Stimmbezirke von 2500 auf 5000 Einwohner vergrößert werden können. Damit sollen „die Gemeinden die Option erhalten, die Anzahl der benötigten Urnenwahlvorstände und -wahlräume bei Bedarf deutlich zu reduzieren“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der unserer Redaktion vorliegt. Die Landtagsfraktionen rechnen für den Fall einer andauernden Pandemie mit einem deutlich höheren Anteil an Briefwählern, wodurch die Zahl der Wahllokale auch reduziert werden könnte. Zudem fürchtet man in Düsseldorf, dass am Wahltag auch gar nicht so viele Räume wie sonst bei Wahlen üblich zur Verfügung stehen werden. Wenn die Pandemie schon abgeklungen sein sollte, könnten viele Räume durch Veranstaltungen blockiert sein, die in den Spätsommer verschoben wurden. Kursiert das Coronavirus im September noch, stünden Altenheime und Kindergärten auch nicht zur Verfügung, „so dass in manchen Kommunen bis zu 30 Prozent der bisherigen Wahlräume fehlen würden“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Für mehr Flexibilität am Wahltag soll zudem die Zahl der Beisitzer in  den Wahlvorständen von maximal sechs auf acht heraufgesetzt werden.

Wer vor Ort seinen Dienst als Wahlhelfer leistet, soll vom sonst bestehenden „Verhüllungverbot“ insofern befreit werden, als dass ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden kann. In den Wahllokalen sollen die Oberflächen regelmäßig desinfiziert und Sicherheitsabstände festgelegt werden. Ihr Kreuz sollen die Wähler mit „eigenem Schreibzeug“ machen.

Für einen fairen Wettbewerb der Wahl von Gemeinderäten, Kreistagen, Bürgermeistern und Oberbürgermeistern soll die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen um elf Tage verlängert werden. Die Zahl der erforderlichen Unterschriften von Unterstützern soll bei dieser Kommunalwahl nur 60 Prozent der sonst nötigen Anzahl betragen.

Ursprünglich standen auch die Grünen mit auf dem Gesetzentwurf. Sie machten allerdings einen Rückzieher. Der kommunalpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Mehrdad Mostofizadeh, versicherte, grundsätzlich gehe der Vorschlag von CDU, SPD und FDP in die richtige Richtung. Er betonte: „Wir hätten gerne weitere Verbesserungen in Bezug auf die Menge der Wahllokale oder die verbesserte Nutzung der Briefwahl im Gesetzentwurf festgehalten und werden versuchen, diese Vorschläge im Laufe der nächsten Tage einzubringen.“

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