Leiharbeit wird verboten Kabinett beschließt schärfere Regeln für Fleischindustrie

Berlin · In der Fleischindustrie soll es bald schärfere Arbeitsschutzvorschriften geben. Das hat das Bundeskabinett beschlossen und Eckpunkte seine „Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft“ auf den Weg gebracht.

 Schweinehälften in einem Schlachthof in Niedersachsen (Archiv).

Schweinehälften in einem Schlachthof in Niedersachsen (Archiv).

Foto: dpa/Ingo Wagner

Geplant sind demnach verschiedene gesetzliche Regelungen, wie ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie ab dem kommendem Jahr und höhere Bußgelder bei Verstößen gegen Arbeitszeitvorschriften.

Das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft soll demnach ab 1. Januar 2021 nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. „Damit wären Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich“, heißt es.

Ausnahmen soll es für Betriebe des Fleischerhandwerks geben. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz sind zudem künftig Bußgelder von bis zu 30.000 Euro vorgesehen, statt wie bisher maximal 15.000 Euro. Arbeitszeiten müssen künftig digital erfasst werden, und Fleischbetriebe sollen häufiger kontrolliert werden.

Nach einer Häufung von Corona-Infektionen in Schlachtbetrieben stehen die Arbeitsbedingungen mit Subunternehmern und Sammelunterkünften mit vielen osteuropäischen Beschäftigten stark in der Kritik. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte angekündigt in der Branche „aufzuräumen“. Bei einem Werkvertrag vergeben Unternehmen bestimmte Aufträge und Tätigkeiten an andere Firmen, die sich um die komplette Ausführung kümmern. Gewerkschaften befürworten ein Verbot, die Fleischwirtschaft reagiert mit scharfer Kritik.

(hebu/dpa)
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