Bayerns Ministerpräsident Markus Söder „Bayerns Polizei darf an Grenze tätig werden“

München · Der Bund und die bayerische Landesregierung haben sich auf die künftige Zusammenarbeit von Bundes- und Landespolizei bei der Grenzüberwachung zu Österreich und Tschechien geeinigt. Offenbar darf die landeseigene Grenzpolizei tätig werden.

 Markus Söder eröffnet eine Kabinettssitzung (Archivbild).

Markus Söder eröffnet eine Kabinettssitzung (Archivbild).

Foto: dpa/Daniel Karmann

Das sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Samstag bei einem Bezirksparteitag des Oberpfälzer CSU-Bezirksverbands in Amberg, wie die „Mittelbayerische Zeitung“ anschließend auf ihrer Webseite berichtete. Es gehe darum, „dass die bayerische Grenzpolizei selbst an der Grenze tätig sein wird“. Bayern werde dafür die Befugnisse bekommen. „Das wird uns vom Bund aus genehmigt.“

Die Einzelheiten wollen Söder, Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (alle CSU) demnach am Montag gemeinsam in München bekanntgeben. Die Bundespolizei soll federführend bleiben. In der vergangenen Woche hatte es Medienberichte gegeben, dass das Bundesinnenministerium der von Söder wiedergegründeten bayerischen Grenzpolizei keine Kontrollen erlauben wolle. Seehofer und Herrmann hatten dem widersprochen und eine baldige Einigung angekündigt.

Der rechtliche Hintergrund: Die Überwachung der deutschen Außengrenze ist eine hoheitliche Aufgabe, für die der Bund zuständig ist.

(felt/dpa)
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