Auto mit Dinslakener Kennzeichen überprüft Polizei nimmt 34-Jährigen bei Einreise auf der A40 in Straelen fest

Straelen · Ein deutsch-niederländisches Polizeiteam verhaftet einen gesuchten Iraker. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl wegen Einschleusens von Ausländern seitens der Staatsanwaltschaft Kleve aus dem Jahr 2017.

 Die A40 in der Nähe von Venlo in Fahrtrichtung Straelen/Duisburg.

Die A40 in der Nähe von Venlo in Fahrtrichtung Straelen/Duisburg.

Foto: dpa/Christoph Reichwein

Gemeinsame Polizeiarbeit über die Grenze hinweg war am Dienstagnachmittag erfolgreich. Wie die Bundespolizei am Mittwoch meldete, kontrollierte gegen 15.15 Uhr ein gemischtes Team aus Angehörigen der niederländisch-königlichen Marechaussee und der Bundespolizei auf der Autobahn 40 einen 34-jährigen Iraker und eine 28-jährige Irakerin in einem VW Golf mit Dinslakener Zulassung. Das Paar war kurz zuvor über den ehemaligen Grenzübergang Straelen-Autobahn aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland eingereist.

Der Mann legte den Beamten seinen irakischen Reisepass sowie einen abgelaufenen belgischen Aufenthaltstitel vor. Unter diesen Personalien besteht seitens der belgischen Behörden eine Fahndungsnotierung im Schengener Informationssystem. Demnach ist ihm die Einreise in das Schengengebiet zu verweigern beziehungsweise ist der Aufenthaltsstatus zu überprüfen, teilte die Polizei mit.

Der Mann wurde daraufhin in Gewahrsam genommen und zur weiteren Sachbearbeitung zum Bundespolizeirevier in Kempen gebracht. Anhand der Fingerabdrücke konnte ermittelt werden, dass gegen denselben Mann unter abweichenden Personalien ein Haftbefehl wegen Einschleusens von Ausländern seitens der Staatsanwaltschaft Kleve besteht. Dieser stamm bereits aus dem Jahr 2017.

Demnach hatte der 34-Jährige noch eine Geldstrafe von 900 Euro zu bezahlen oder alternativ eine 90-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Nach Zahlung der Geldstrafe auf der Dienststelle hat die Bundespolizei den Iraker an die niederländischen Behörden übergeben.

Da die Frau sich mit gültigen Reisedokumenten sowie ihrem Führerschein ausweisen konnte, durfte sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen allein weiterreisen. Gegen sie wurde allerdings ein Strafverfahren wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet eingeleitet.

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