Neue Regeln Männlich, weiblich oder divers

Berlin · Was bedeutet die Einführung einer dritten Rubrik unter „Geschlecht“ im Geburtenregister in der Praxis?

 Beim amtlichen Eintrag des Geschlechtes hat der Gesetzgeber nun die Wahl einer dritten Option möglich gemacht.

Beim amtlichen Eintrag des Geschlechtes hat der Gesetzgeber nun die Wahl einer dritten Option möglich gemacht.

Foto: dpa/Peter Steffen

Bundestag und Bundesrat haben die Vorgaben für das Geburtenregister geändert. Künftig wird darin als Geschlecht neben „männlich“ und „weiblich“ auch die dritte Variante „divers“ geführt. Die wichtigsten Fragen zu den Auswirkungen.

Was geschieht künftig bei der Anzeige einer Geburt?

Die Eltern können zwischen vier Möglichkeiten wählen, ihr Kind als Junge, Mädchen, divers eintragen lassen oder die Angabe offen lassen. Eine Variante der Geschlechtsentwicklung muss mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden.

Ab wann können die Betroffenen selbst tätig werden?

Minderjährige dürfen ab Vollendung des 14. Lebensjahres selbst entscheiden, ob sie männlich, weiblich oder divers sind, sofern sie darin von ihren Eltern unterstützt werden.

Was ist mit den Menschen, die in der Vergangenheit entgegen ihrer aktuellen Einschätzung eingetragen wurden?

Diese können nun die Eintragung ändern lassen. Sie haben dabei auch die Möglichkeit, sich für einen anderen Vornamen zu entscheiden.

Brauchen sie in jedem Fall ein Attest?

Darauf kann nach dem Kompromiss in der großen Koalition nur in Einzelfällen verzichtet werden, nämlich dann, wenn ihre Geschlechtsvariante wegen einer medizinischen Behandlung nicht mehr oder nur durch eine unzumutbare Untersuchung nachgewiesen werden kann. Dann reicht den Ämtern eine eidesstattliche Versicherung. Hieran entzündet sich die Kritik von Opposition und Fachverbänden: Sie wollen, dass eine Selbsteinschätzung genügt.

Wodurch kam die Gesetzesnovelle in Gang?

Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2017 entschieden, dass die seit 2013 geltende Regelung gegen Menschenwürde und Diskriminierungsverbot verstößt. Bis Ende 2018 wurde der Gesetzgeber verpflichtet, neben der Möglichkeit, das Geschlecht offen zu lassen auch eine weitere positive Eintragung zu schaffen.

Wie viele sind betroffen?

In die Begründung der Verfassungsgerichtsentscheidung wurden Schätzungen von 160.000 Betroffenen aufgenommen. Es gibt jedoch sehr viele Ausformungen die sich nicht allein auf die anatomischen Geschlechtsmerkmale beschränken. In der Vergangenheit entschieden sich Eltern auf Anraten von Ärzten, bei nicht eindeutigen Entwicklungen mit Operationen und Hormonen einzuschreiten. Hier sind die Ärzte vorsichtiger geworden.

Wie geht es weiter?

Die Vorbereitungen für eine Novelle des Transsexuellengesetzes sind inzwischen ebenfalls angelaufen. Den Fachpolitikern geht es daneben vor allem darum, Eingriffe und Behandlungen bei Säuglingen und Kindern zu verbieten und damit so lange zu warten, bis sie selbst entscheiden können.

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