Schutz der sexuellen Identität Fünf Bundesländer wollen weiteres Diskriminierungsverbot im Grundgesetz
Berlin · Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen wollen Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz verankern.
Mit einer Änderung des Grundgesetzes wollen fünf Bundesländer die Rechte von homo- und transsexuellen Menschen stärken. Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen leiteten eine entsprechende Initiative dem Bundesrat zu, wie die Länderkammer am Mittwoch twitterte.
Demnach soll das Grundgesetz durch ein Diskriminierungsverbot „wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität“ ergänzt werden. Dies soll in Artikel 3, Absatz 3 geschehen, in dem bisher steht: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen seien trotz Verbesserungen ihrer Lebenssituation auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt, heißt es in der Begründung für den Vorstoß. Ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz könne sie noch besser vor menschenfeindlichen Tendenzen schützen.