Arbeitsrecht Bundesregierung verfehlt eigene Befristungs-Ziele

Berlin · Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD festgelegt, dass der Anteil der sachgrundlos Befristeten an allen Mitarbeiter nur noch bei 2,5 Prozent liegen darf. Sie selbst missachtet diese Zielmarke in 14 von 16 Ministerien.

 Mitglieder der Bundesregierung im Bundestag (Symbolfoto).

Mitglieder der Bundesregierung im Bundestag (Symbolfoto).

Foto: dpa/Gregor Fischer

Die große Koalition kann ihre Zielsetzung bei der Begrenzung sachgrundloser Befristungen selbst nicht erfüllen: Nur in zwei der 16 Ministerien liegt der Anteil der Tarifbeschäftigten mit sachgrundlosen Befristungen unter der Zielmarke. In ihrer Koalitionsvereinbarung hatten Union und SPD festgelegt, dass in Betrieben mit mehr als 75 Arbeitnehmern nur noch maximal 2,5 Prozent erlaubt sein dürfen.

Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine schriftliche Frage des FDP-Abgeordneten Otto Fricke hervor. Demnach kommen nur das Verteidigungs- und das Umweltministerium auf einen Anteil von unter 2,5 Prozent.

Den höchsten Anteil hat mit 25 Prozent das Entwicklungsministerium, gefolgt vom Familien- und Innenministerium mit jeweils 22 Prozent und dem Forschungsministerium mit 20 Prozent. Das Außenamt kommt auf elf Prozent, das Justizministerium auf zehn und das Wirtschaftsministerium auf neun Prozent.

Im Innenministerium gibt es viele sachgrundlose Befristungen, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit 2015 personell ausgebaut wurde. Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte angekündigt, er wolle diese Befristungen in dauerhafte Beschäftigungen umwandeln.

„Wer bei anderen Wasser predigt, aber selbst noch den Wein genießt, sollte erst einmal bei sich selbst die Gläser austauschen“, sagte Fricke. „Eine Quote von anderen im Koalitionsvertrag verlangen, ohne vorher einmal im eigenen Haus für Ordnung zu sorgen, zeugt von Aktionismus, aber nicht von Verantwortung.“

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