Streit zwischen Polen und der EU Maas ruft Polen zu Einhaltung von EU-Regeln auf, von der Leyen „tief besorgt“

Berlin/Brüssel · Bundesaußenminister Heiko Maas fordert Polen auf, sich an die europäischen Regeln zu halten. Mitglied in der EU zu sein, bedeute, gemeinsame Werte zu verfolgen. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen will den Vorrang des EU-Rechts mit allen Mitteln verteidigen.

 Bundesaußenminister Heiko Maas reagierte auf Polens Gerichtsurteil zum EU-Recht.

Bundesaußenminister Heiko Maas reagierte auf Polens Gerichtsurteil zum EU-Recht.

Foto: AP/Markus Schreiber

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hat Polen aufgerufen, sich an die europäischen Regeln zu halten. "Wenn ein Land sich politisch dafür entscheidet, Teil der EU zu sein, muss es auch dafür Sorge tragen, die vereinbarten Regeln voll und ganz umzusetzen", sagte Maas den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Indirekt drohte er mit Konsequenzen, wenn dies nicht geschehe.

"Mitglied in der Europäischen Union zu sein bedeutet, dass wir gemeinsame Werte verfolgen, von einem starken gemeinsamen Binnenmarkt profitieren und mit einer Stimme sprechen. Es bedeutet aber auch, dass wir uns an gemeinsame Regeln halten, die das Fundament der Europäischen Union bilden - mit allen Konsequenzen", sagte Maas den Funke-Zeitungen weiter. Er sagte zugleich der Europäischen Kommission volle Unterstützung dafür zu, dem europäischen Recht "überall in der EU Geltung zu verschaffen".

Maas reagierte damit auf das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom Donnerstag, wonach nationales Recht in Polen Vorrang vor EU-Recht habe. Das Gericht hatte zugleich die EU-Verträge in Teilen für unvereinbar mit der Verfassung des Staates Polen erklärt.

Von der Leyen „tief besorgt“ über polnisches Verfassungsurteil

Im Justizstreit mit Polen will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Vorrang des Europa-Rechts mit allen Mitteln verteidigen. Die Kommission werde in Kürze "über weitere Schritte" gegen Polen entscheiden, kündigte sie am Freitag in Brüssel an. Die Verträge der Europäischen Union seien eindeutig: "EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, auch vor Verfassungsvorschriften."

Von der Leyen äußerte sich "tief besorgt" über das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom Donnerstag, wonach nationales Recht in Polen Vorrang vor EU-Recht habe. Das Gericht hatte zugleich Teile der EU-Verträge für unvereinbar mit der nationalen Verfassung erklärt.

Von der Leyen betonte, die Kommission als Hüterin der EU-Verträge werde die "Gründungsprinzipien der Rechtsordnung der Union aufrecht erhalten". EU-Bürger und Unternehmen mit Geschäftsinteressen in Polen bräuchten "juristische Sicherheit, dass die EU-Regeln und auch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs in Polen vollständig umgesetzt werden".

Die Kommission hat mehrere Verfahren gegen Polen angestrengt. Sie wirft der rechtsnationalistischen Regierung in Warschau vor, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben und Urteile von EU-Gerichten zu missachten. Als Druckmittel hält sie bisher insgesamt 57 Milliarden Euro aus dem Corona-Hilfsfonds für Polen zurück.

(kar/AFP)
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