"Einmaliger Griff ist kein Verbrechen" Gericht: Chef darf Po antatschen

Rom (dpa). Chefs in Italien dürfen ihren weiblichen Angestellten nach einem höchstrichterlichen Urteil zumindest ein Mal an den Po fassen. Allerdings müsse es sich um einen spontanen Klaps "ohne sexuelle Lüsternheit" handeln. Das entschied das Kassationsgericht in Rom. Greift der Chef seiner Untergebenen allerdings mehrmals an den Hintern, handele sich um sexuelle Belästigung.

Das höchste Gericht des Landes hatte über den Fall eines Angestellten im staatlichen Gesundheitswesen zu entscheiden. Dieser hatte Zeitungsmeldungen vom Donnerstag zufolge seine Angestellte sogar bedroht, er werde "ihr die Karriere verbauen, wenn sie ihn anzeige". Ein Gericht in Venedig hatte den Mann zunächst zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Ein Berufungsgericht sprach ihn danach aber frei.

Das Kassationsgericht befand, ein lediglich "isolierter und plötzlicher" Klaps auf den Po sei kein Verbrechen und bestätigte den Freispruch. Wenn keine "lüsterne Absicht" im Spiel sei, werde die Sexualsphäre der Frau nicht verletzt.

Die römische Abgeordnete Alessandra Mussolini reagierte empört. "Eine Schande, eine neue Entwürdigung der Frau." Schon in der Vergangenheit habe es ähnliche frauenfeindliche Urteile gegeben. Das Gericht hat in der Vergangenheit Furore gemacht. Es entschied etwa, "Füßeln" sei keine sexuelle Belästigung, denn es handele sich dabei "nicht um körperlichen Kontakt".

(RPO Archiv)
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