„Nicht irgendwie Willkür“ Spahn will an Sonderrechten festhalten

Berlin · Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gewünschte Verlängerung einer besonderen Vollmacht in der Corona-Pandemie ist bei Fraktionen auf Widerstand gestoßen. Spahn verteidigte sein Vorhaben dennoch.

 Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Foto: dpa/Michael Sohn

„Das ist ja nicht irgendwie Willkür oder Zufall, dass es entsprechende Möglichkeiten für den Bund, für den Bundesminister gibt oder für die Länder, sondern das sind gesetzliche Grundlagen, vom Bundestag beschlossene Grundlagen“, sagte Spahn am Dienstag im ZDF-„Morgenmagazin“.

Zurzeit gibt es Kritik am geringen Einfluss der Parlamente auf die Entscheidungen über Corona-Maßnahmen. Diese Kritik entzündet sich unter anderem daran, dass sich Spahn Sonderrechte verlängern lassen möchte, die ihm der Bundestag im März eingeräumt hatte. Sie sind bislang bis März 2021 begrenzt. In einem Gesetzentwurf heißt es nun, die bisherigen Regelungen sollten - „unter der Voraussetzung, dass dies zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist“ - „verstetigt“ werden.

Auf die Frage, warum die Rahmenbedingungen nach der akuten Übergangssituation nicht wieder vom Bundestag festgelegt werden sollten, sagte Spahn: „Das werden sie ja auch weiterhin, wie es ja auch in unserem vorgeschlagenen Infektionsschutzgesetz so wäre, dass der Bundestag die Regeln festsetzt. Was wir vereinheitlichen wollen und übrigens auf eine bessere rechtliche Grundlage, auf eine eindeutigere rechtliche Grundlage stellen wollen - das ist ja auch das, was Abgeordnete zurecht fordern - sind die Regelungen rund um die Einreise.“ Das Thema Einreise könne nur der Bund regeln und solle nicht von 16 Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. „Das sieht eben der Gesetzentwurf vor“, sagte Spahn.

(ahar/dpa)
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