Ab dem 16. November Bayern und Baden-Württemberg heben Corona-Isolationspflicht auf

Stuttgart · Mehrere Bundesländer hatten angekündigt, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Menschen aufzuheben. Zwei Bundesländer setzen das Vorhaben jetzt in die Tat um. Welche Regelung dann stattdessen dort gilt.

Eine Frau sitzt während der Isolation nach einem positiven Corona-PCR-Test auf ihrem Bett (Archivfoto).

Eine Frau sitzt während der Isolation nach einem positiven Corona-PCR-Test auf ihrem Bett (Archivfoto).

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Corona-Infizierte müssen sich ab diesem Mittwoch in Baden-Württemberg und in Bayern nicht mehr in Isolation begeben. Im Südwesten gilt stattdessen eine fünftägige Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung, wie das Gesundheitsministerium in Stuttgart am Dienstag mitteilte.

„Die Aufhebung der Absonderungspflicht ist aus infektiologischer Sicht derzeit vertretbar“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Das zeigten nicht zuletzt die Erfahrungen in europäischen Nachbarländern, die diesen Schritt bereits gegangen seien. „Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen“, sagte der Minister weiter.

Die neue Regelung soll es Infizierten etwa erlauben, soweit es deren Gesundheitszustand zulässt, mit einer Maske einkaufen oder an der frischen Luft spazieren zu gehen.

Zusammen mit Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein hatte das baden-württembergische Gesundheitsministerium bereits am vergangenen Freitag angekündigt, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Menschen aufzuheben. In Bayern stand bereits fest, dass die Isolationspflicht ebenfalls ab Mittwoch wegfällt, in Hessen und Schleswig-Holstein ist der genaue Zeitpunkt bisher noch offen. Weitere Bundesländer dachten zuletzt darüber nach, andere lehnten einen solchen Schritt ab. Deutliche Kritik an dem Vorgehen kam von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

(mzu/dpa)
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