Pandemie in Krefeld 294. Todesfall im Zusammenhang mit Corona

Krefeld · Patientenschützer kritisieren das geplante Ende der Isolationspflicht für Corona-Infizierte. Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt das Robert-Koch-Institut (RKI) für Krefeld mit 282,3 an.

 Insgesamt 280 neue Corona-Fälle in der Seidenstadt meldet die Verwaltung am Freitag, 11. November.

Insgesamt 280 neue Corona-Fälle in der Seidenstadt meldet die Verwaltung am Freitag, 11. November.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Einen neuen Corona-Todesfall in Krefeld verzeichnet das städtische Gesundheitsamt. „Die Person wurde rund 85 Jahre alt, lebte zuvor im Heim, war schwer vorerkrankt und nicht geimpft“, so ein Stadtsprecher. Insgesamt 294 Bürger sind bisher im Zusammenhang mit der Pandemie verstorben. 280 neue Corona-Fälle in der Seidenstadt meldet die Verwaltung am Freitag, 11. November (Stand: 0 Uhr). Bisher hat Krefeld damit 86.730 Infektionen erfasst. Als rechnerisch genesen gelten 85.264 Bürger. Aktuell infiziert sind nunmehr 1.172 Personen, am Vortag waren es 1.115. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, gibt das Robert-Koch-Institut (RKI) für Krefeld mit 282,3 an, zuletzt gemeldet war eine Inzidenz von 265,1. In die Statistik fließen beim RKI alle durch einen PCR-Test bestätigten Infektionen ein. In den hiesigen Kliniken liegen aktuell 21 Krefelder mit Covid-19, drei Patienten befinden sich auf einer Intensivstation. An den Kindertageseinrichtungen ist eine neue Infektion bekannt geworden, zwei weitere Fälle melden die Schulen.

Das Impfzentrum im Seidenweberhaus, Theaterplatz 1, öffnet regulär montags bis samstags von 10 bis 14 Uhr, montags bis freitags zusätzlich von 14.30 bis 17.30 Uhr. Es wird nach den von der Ständigen Impfkommission vorgegebenen Regeln geimpft. Im Impfzentrum werden regelhaft alle Auffrischungsimpfungen mit den auf die Omikron-Varianten BA.1, BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoffen der Hersteller Moderna und Biontech durchgeführt. Die angepassten Impfstoffe sind nur für Auffrischungsimpfungen zugelassen, zudem gilt eine Begrenzung gemäß Stiko-Empfehlung hinsichtlich der Immunansprachen. Wer bereits dreimal geimpft wurde und mit einem Abstand von mindestens vier Wochen eine Corona-Erkrankung gesichert durchlebt hat, gilt zum derzeitigen Zeitpunkt als durchgeimpft, da die gesicherte Erkrankung hinsichtlich der Immunansprachen wie eine Impfung gewertet wird. Diesem Personenkreis kann das Impfzentrum somit keine weitere Impfung anbieten.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat das geplante Ende der Isolationspflicht für Corona-Infizierte in mehreren Bundesländern kritisiert. Die Isolationspflicht verhindere die ungehinderte Ausbreitung des Virus, sagt Vorstand Eugen Brysch. „Das schützt vor Leiden und Sterben“, betont er. „Darüber hinaus werden infizierte Arbeitnehmer geschützt, einem Beschäftigungsdruck nachzugeben. Diese Fakten wischen Bundesländer vom Tisch, die die Isolationspflicht beerdigen.“

Wenn jetzt in jedem Bundesland in dieser zentralen Frage unterschiedliche Regelungen gelten sollen, ist das aus Bryschs Sicht chaotisch: „Schließlich überqueren allein Millionen Pendler täglich Ländergrenzen. Nicht selten sind das nur wenige Schritte.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort